Auch Angst vor der Zahnarztbehandlung
| Eingetragen am: 2008-12-05 |
| Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit einem Urteil vom 13. Oktober 2008 entschieden (Az.: 12 K 721/08), dass eine Krankenkasse die Kosten für eine Vollnarkose übernehmen muss, wenn ein bei ihr versichertes Kind eine krankhafte Angst vor einer Zahnarztbehandlung hat. |
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