Auch Angst vor der Zahnarztbehandlung

Eingetragen am: 2008-12-05
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit einem Urteil vom
13. Oktober 2008 entschieden (Az.: 12 K 721/08), dass eine
Krankenkasse die Kosten für eine Vollnarkose übernehmen muss,
wenn ein bei ihr versichertes Kind eine krankhafte Angst vor einer Zahnarztbehandlung hat.