Auslandsreisekrankenversicherung - Überschreitung der versicherten Dauer
| Eingetragen am: 2009-07-14 |
| Viele Interessenten fragen sich beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wie den die Dauer zu berechnen sei. Hier müssen wir erst einmal zwischen zwei Paketen unterscheiden. Den kurzfristigen Reiseversicherungen für beliebig viele Reisen bis zu je nach Versicherer 42 bis 56 Tagen. Hier ist die Angelegenheit relativ klar, die Anzahl der Tage sind vorgegeben. Kommen Sie bitte aber nicht auf den Gedanken hier vielleicht ein bisschen zu schummeln. ( der Versicherer kann doch gar nicht wissen, wie lange ich wirklich im Ausland bin. Erst Recht nicht, wenn ich mit dem Auto mich innerhalb der EU bewege ) Bei kleinen Summen wird der Versicherer hier nicht großartig überprüfen. Kommt es aber vielleicht zu einem kostspieligen Krankenhausaufenthalt oder einem Rückflug nach Deutschland wird sich der Versicherer vom Versicherungsnehmer die Anzahl der Tage im Ausland belegen lassen. Und dann haben wir noch die Krankenversicherung bis zu 365 Tagen Bitte versichern Sie hier immer den maximalen Zeitraum, den Sie vermutlich in Anspruch nehmen werden. Eine Nachversicherung aus dem Ausland ist nicht möglich, die überzahlten Beiträge werden Ihnen bei vorzeitiger Rückkehr zurück erstattet. Dieses können Sie ggf. mit Flugticket, Einreisestempel, Tankbelegen usw. beweisen. |
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