Auslandsreisekrankenversicherung von der AXA

Die Reisekrankenversicherung gilt für Privat- und Geschäftsreisen.

Reisekrankenversicherung:

Informationen: Ersatz der im Ausland entstandenen Aufwendungen zu 100% ohne Höchstsatz für
  • ärztliche Behandlung einschließlich Arzt-Wegegebühren und Taxikosten zum Arzt, wenn am Aufenthaltsort kein Arzt praktiziert
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Röntgen-, Strahlenbehandlung und -Diagnostik
  • Krankenhausbehandlung
  • Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, nicht aber jede Art von Maßnahmen im Zusammenhang mit Schmerzbehandlung, insbesondere Zahnersatz jeglicher Art einschließlich Inlays/Onlays oder kieferorthopädischer Leistungen.

Eintrittsalter bis 65 Jahre
9,00 €