Auslandsreisekrankenversicherung von der AXA
Die Reisekrankenversicherung gilt für Privat- und Geschäftsreisen.
Reisekrankenversicherung:
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Ersatz der im Ausland entstandenen Aufwendungen zu 100% ohne Höchstsatz für
- ärztliche Behandlung einschließlich Arzt-Wegegebühren und Taxikosten zum Arzt, wenn am Aufenthaltsort kein Arzt praktiziert
- Arznei- und Verbandmittel
- Heilmittel
- Röntgen-, Strahlenbehandlung und -Diagnostik
- Krankenhausbehandlung
- Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
- schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, nicht aber jede Art von Maßnahmen im Zusammenhang mit Schmerzbehandlung, insbesondere Zahnersatz jeglicher Art einschließlich Inlays/Onlays oder kieferorthopädischer Leistungen.
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| Eintrittsalter bis 65 Jahre |
| 9,00 € |