BAFÖG jetzt auch im Ausland

Eingetragen am: 2010-03-25
Studierende, die in einem EU-Land zur Universität gehen, können bald auch
dort die Studentenstütze Bafög beziehen. Das hat das Verwaltungsgericht
Münster in einem aktuellen Urteil entschieden (Az.: 6 K 2465/08). Ämter, die
Bafög aufgrund des Auslandsstudiums verweigern, verstoßen nach Ansicht des
Gerichts gegen das europäische Gemeinschaftsrecht. Ein deutscher Medizinstudent,
der seit 2005 in Paris studiert, hatte gegen das für ihn zuständige Amt im Landkreis Mainz-Bingen geklagt, weil es seinen Antrag auf Bafög ablehnte. Dieses hatte damals argumentiert, dass es nach dem Bundesausbildungsförderungs- gesetz der Regelfall sei, Studenten mit ständigem Wohnsitz im Ausland kein Bafög auszuzahlen.

Dabei hatte im Jahr 2007 bereits der Europäische Gerichtshof entschieden, dass
das Recht, überall in der EU zu leben und zu arbeiten, vorgeht und deshalb
auch Bafög-Regelungen nicht verhindern dürfen, dass Deutsche in der EU
ihren Wohn- und Studienort frei wählen (EuGH – Rechtssachen C-11 und C-
12/06). Das Amtsgericht Münster bekräftigt diese Entscheidung wie folgt:
„Nach Rechtsprechung des EuGH hat ein Mitgliedstaat im Rahmen seines Ausbildungsförderungssystems dafür Sorge zu tragen, dass (…) das Recht, sich im
Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht ungerechtfertigt beschränkt wird“.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
BDAE 02 - 2010