Buchungsfrist:
Im Reiserücktritts-Schutz ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz, dass Sie die Reisen während des versicherten Zeitraums gebucht haben.
Für Reisen, die Sie vor dem versicherten Zeitraum gebucht haben, besteht Versicherungsschutz, wenn zwischen Beginn des Versicherungsvertrages und planmäßigem Reiseantritt mindestens 14 Tage liegen.
Für Reisebuchungen, bei denen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage liegen, besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung oder spätestens an einem der vier folgenden Werktage geschlossen wurde.