Bußgeldbescheid aus dem Ausland

Eingetragen am: 2010-02-02
"einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland können Sie gleich in den Papierkorb werfen" - das war einmal.

Um Ihre Urlaubskasse nicht frühzeitig zu leeren, sollten Sie gerade im Ausland
sich sehr genau die entsprechenden Strafregister einmal anschauen.

Irland: bei 0,8 %o sind Sie mit 1.200,-- € dabei.
Frankreich: können Sie ein Strafmandat nicht vor Ort bezahlen, kann ich Fahrzeug
eingezogen werden
Italien: Verjährung erst nach 5 Jahren. Die Vollstreckung kann theoretisch
auch bei einer Wiedereinreise vorgenommen werden. Wird zwar in der
Praxis schwer werden, ist ab damit nicht automatisch auszuschließen.
Österreich: Hier gibt es bereits ein Vollstreckungsabkommen mit den deutschen
Behörden.

Das Bundesjustizministerium plant nun, Knöllchen bis 70,-- € selbst bei den deutschen Autofahrern einzutreiben.