Bußgeldbescheid aus dem Ausland
| Eingetragen am: 2010-02-02 |
| "einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland können Sie gleich in den Papierkorb werfen" - das war einmal. Um Ihre Urlaubskasse nicht frühzeitig zu leeren, sollten Sie gerade im Ausland sich sehr genau die entsprechenden Strafregister einmal anschauen. Irland: bei 0,8 %o sind Sie mit 1.200,-- € dabei. Frankreich: können Sie ein Strafmandat nicht vor Ort bezahlen, kann ich Fahrzeug eingezogen werden Italien: Verjährung erst nach 5 Jahren. Die Vollstreckung kann theoretisch auch bei einer Wiedereinreise vorgenommen werden. Wird zwar in der Praxis schwer werden, ist ab damit nicht automatisch auszuschließen. Österreich: Hier gibt es bereits ein Vollstreckungsabkommen mit den deutschen Behörden. Das Bundesjustizministerium plant nun, Knöllchen bis 70,-- € selbst bei den deutschen Autofahrern einzutreiben. |
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