Der große Unterschied zwischen Diagnose und Krankheit

Eingetragen am: 2009-02-18
Hiermit möchten wir alle unsere aktuellen und auch zukünftigen Kunden auf einen
weitverbreiteten Irrtum hinweisen.

In folgenden Fall hat das Amtsgericht München ( Az.: 154 C 45611/07 )gegen
eine Klägerin entschieden. Was war passiert ?

Eine Frau war kurz vor Ihrer Reisebuchung in ärztlicher Behandlung wegen
gelegentlicher Schwindelattacken. Hierbei wurde jedoch keine konkrete Ursache
festgestellt. Nun war diese Frau auch noch Trägerin eine Herzschrittmachers.
Da sie Komplikationen während ihrer Reise ausschließen wollte, begab sie sich
zur genaueren Diagnose in eine Universitätsklinik. Um die Ursache der
Schwindelanfälle herauszubekommen, wurde sie stationär aufgenommen.

Hieraufhin kündigte der Ehemann die Reise und wollte die
Stornokosten bei seinem Reiserücktrittsversicherer zurückholen.
Die Gesellschaft lehnte allerdings ab und
gewann auch das Verfahren mit folgender Begründung:

- es handelte sich nicht um eine unerwartete schwere Erkrankung, da ja die
Schwindelanfälle schon kurz vor der Reisebuchung aufgetreten waren.

- Eine Diagnose ist kein Rücktrittsgrund. Diese muss nicht unbedingt mit der
schweren Erkrankung enden. Und damit wäre dann auch kein Versicherungsfall
eingetreten.