Flugangst und Reiserücktrittsversicherung

Eingetragen am: 2010-04-15
Wird eine Reise wegen eines Panikanfall, Herzrasen und Schweißausbrüche nicht angetreten, so ist das noch kein versicherter Fall für einen Reiserücktrittsversicherer.
Wird jedoch von einem Flughafenarzt ausdrücklich von einem Antritt abgeraten,
ist dieser Fall wieder versichert. Landgericht Koblenz, Aktenzeichen: 14 S 251/03