Flugtickets trotz Teilstrecke gültig
| Eingetragen am: 2010-04-30 |
| Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagte vor dem Bundesgerichtshof gegen British Airways und Lufthansa und gewann das Verfahren. Was war passiert: Beide Unternehmen bestehen darauf, das gebuchten Flüge nur in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge genutzt werden können. Ein gebuchter und bezahlter Rückflug verfiel automatisch, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. Lt. BGH hat jeder Fluggast das Recht, nur einen Teil der gebuchten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ausnahme: Schon bei der Buchung ist eingeplant ein Teilstück verfallen zu lassen, um so einen günstigeren Preis zu erhalten. ( Az.: Xa ZR 5/09 und XA ZR 101/09 ) |
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