gesetzliche Krankenkasse - Wechsel nach Zusatzbeitrag
| Eingetragen am: 2010-03-23 |
| Sollten Sie auch zu den Versicherten gehören, in den letzten Tagen ein Schreiben mit dem Hinweis einer Anpassung erhalten haben bzw. in Kürze erhalten werden, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses muss innerhalb eines Monats nach Erhalt ausgesprochen werden und wird dann zum 30.05.2010 wirksam. Bei dieser Gelegenheit möchten wir noch einmal auf die Vorzüge unseres Partners, der Hanseatischen Krankenkasse hinweisen. http://www.secure-travel.de/gesetzliche-krankenversicherung.php Hier sind eine Vielzahl unserer Mitarbeiter bzw. deren Ehepartner versichert. Ein Beispiel zum Thema Kundenfreundlichkeit und Unterstützung: Eine Versicherungsnehmerin reichte 2 Belege über Kursgebühren ein, welche beide zur gesundheitlichen Förderung dienen. Eine Vielzahl von Gesellschaften übernimmt nur einen Kurs pro Jahr. In diesem Fall handelte es sich zum einen um Muskelaufbaukurs im Wasser und einen mit dem Flexibar. Dieser wurde seitens der HEK nicht anerkannt. Daraufhin erklärten wir der Sachbearbeiterin das es sich nicht um einen Kurs an einer Bar mit flexiblem Öffnungszeiten, sondern um einen Schwungstab handelt. Dieser fördert ebenfalls den Muskelaufbau. Die Sachbearbeiterin setzte sich daraufhin von sich aus mit der Kursleiterin in Verbindung, klärte den Sachverhalt und erstattete auch diese Aufwendungen. |
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