Höhere Gewalt - Reiserücktrittsversicherungen

Eingetragen am: 2010-06-01
Urlauber, die in ein Land reisen wollen, in dem ihr Aufenthalt aufgrund einer
schwierigen politischen Lage gefährdet sein könnte, dürfen kurzfristig von ihrer
Reise zurücktreten. Dies gilt beispielsweise für Deutsche, die nach Griechenland
oder in Thailands Hauptstadt Bangkok fliegen wollen. Das berichtet der ADAC in einer entsprechenden Mitteilung.

So kommt es derzeit in Griechenland vermehrt zu Streiks, Ausschreitungen
und Demonstrationen. Weit dramatischer ist die Situation in Bangkok, wo aktuell bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen. Bei solchen Vorfällen handelt es sich um „höhere Gewalt“, also um ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, durch die eine Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird und auf die weder Touristen noch Reiseveranstalter einen Einfluss haben. Ebenso besteht ein Kündigungsrecht, wenn der Urlaubsort etwa gar nicht mehr zu erreichen oder
der Erholungswert für den Reisenden stark gemindert ist. Allerdings sind Pauschalreisende, die sich bereits im betroffenen Aufenthaltsland befinden, beispielsweise im Falle eines Streiks wie in Griechenland, besser
geschützt als Individualtouristen. Für sie muss der Veranstalter aufgrund seiner Fürsorgepflicht für Unterkunft, Verpflegung oder alternativen Transport
sorgen.

Individualurlauber können allenfalls den Flug- oder Fährpreis zurückverlangen,
müssen aber beispielsweise Stornokosten für die Unterbringung selbst tragen – unabhängig davon, ob sie zum Hotel gelangen oder nicht. Globetrotter, die aufgrund von Streiks innerhalb der EU am Flughafen festsitzen, können mit der Unterbringung in einem Hotel durch die Fluggesellschaft rechnen. Dank der EU-Fluggastrechteverordnung ist diese nämlich dazu verpflichtet, erforderliche Betreuungsleistungen anzubieten, die auch Verpflegung und Unterbringung mfassen.

Jedoch gilt die Verordnung nicht für Fährbetriebe. Das bedeutet, Urlauber,
die am Hafen feststellen, dass ihre Fährlinie bestreikt wird, müssen selbst für
eine Unterkunft oder Transportalternativen sorgen und diese auch aus eigener
Tasche bezahlen.

Wichtig: Eine Reiserücktrittsversicherung ist bei höherer Gewalt übrigens nicht
eintrittspflichtig. Sie sichert lediglich das Risiko einer Erkrankung vor der Reise, Verletzungen bei Unfällen oder Sterbefällen von Angehörigen ab.

( BDAE News 05-2010 )