Insolvenz von Fluggesellschaften
| Eingetragen am: 2010-01-14 |
| Wer eine Pauschalreise bucht ist bei der Insolvenz des Veranstalters oder der Fluggesellschaft fein raus, er hat Versicherungsschutz über den Reisesicherungsschein. Anders sieht das jedoch aus, wenn ein Reisender seine Urlaubsbausteine selber bucht und die Fluggesellschaft geht vor Reiseantritt oder während des Urlaubs in Insolvenz. 77 Fälle in den letzten 9 Jahren sprechen da eine klare Zahl. Das Europäische Parlament will im nächsten Jahr die Rechte von Fluggästen verbessern und insbesondere prüfen. Dann soll der Schutz der Reisenden vergleichbar der Pauschalreise geregelt werden. Doch so lange müssen Flugreisende nicht warten. Die Europäische www.erv.de bietet bis dahin einen Schutz ab 5,-- € an. |
Startseite
Reisejobs



