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Versichert sind alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden. Abweichend in der Reiserücktrittsversicherung. Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. Reisen die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigen Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. |
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| Leistungspflicht bei | Tod, schwere Unfallverletzung, unerw. schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit der vers. Pers.oder gem. Reiseteilnehmer Ehepartner, Lebensgefährte, minderj. Kinder, Geschwister, Eltern, sofern sie ebenfalls vers. sind. Schwangerschaft, Schd. am Eigentum, Arbeitslosigkeit infolge unerw. Kündigung, Urlaubssperre infolge Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei Arbeitslosigkeit | Tod; schwerer Unfall; unerwartete schwere Erkrankung; Impfunverträglichkeit; Schwangerschaft; Schaden am Eigentum; Verlust des Arbeitsplatzes aufgr. unerw. betriebsbed.
Kündigung; unerw. Einberufung zum Grundwerdienst, Wehrübung, Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann. Umbuchungsschutz in Höhe der Stornokosten. Beistandsleistung Bei jedem Versicherungsfall trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Dieser beträgt - soweit nichts anderes vereinbart 25 Euro pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so beträgt der Selbstbehalt 20% vom erstattungsfähigen Schaden mindestens jedoch 25 Euro pro Person |
Tod; schwerer Unfall; unerwartete schwere Erkrankung; unerwartete Impfungsunverträglichkeit; Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses sofern arbeitslos gemeldet und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat, Arbeitsplatzwechsel, unerwartete Einberufung des Grundwehrdienstes, Zivildienst sofern der Termin nicht verschoben werden kann und kein Kostenträger übernimmt. Wiederholung von nichtbestanden Prüfungen sofern die versicherte Reise vor dem Prüfungstermin gebucht wurde, Nichtversetzung eines Schülers, Bruch von Prothesen, Einreichung einer Scheidungsklage unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes | Tod; schwerer Unfall; unerwartete schwere Erkrankung; unerw. Impfungsunverträglichkeit; Schwangerschaft; Schaden am Eigentum; Verlust des Arbeitsplatzes mit anschl. Arbeitslosigkeit / infolge einer unerw. betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern bei Reisebuchung arbeitslos gemeldet und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat. Arbeitsplatzverlust, sofern die Reise vor der Bewerbung gebucht wurde, die Reise während der Probezeit (max. 6 Monate) anzutreten wäre und der Arbeitgeber einer Durchführung widerspricht. unerwartete Einberufung zum Gundwehrdienst, Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornokosten nicht vom Kostenträger übernommen werden. Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht wurde | Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Bruch von Prothesen, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel, Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung sofern der Termin unerwartet in die vers. Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reisende stattfinden soll, bei Schülerreisen endgültiger Austritt aus dem Klassenverband wegen Schulwechsel oder Nichtversetzung in die nächst höhere Klasse, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst sofern der Termin nicht verschoben werden kann und kein Kostenträger aufkommt, Verspätungsschutz, Umbuchungsgebührenschutz | Tod, schwere Unfallverletzung, unerw. schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schd. am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes aufgr. unerw. betriebsd. Kündigung, unerw. Aufnahme eines Arbeits- Ausbildungsverhältnisses sofern arbeitslos gemeldet, Arbeitsplatzwechsel, sofern Reise vor Bewerbung gebucht, Nichtversetzung eines Schülers sofern die Reise vor der Kenntnisnahme gebucht wurde, Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen, sofern Reise vor Prüfungstermin gebucht, unerw. Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung, oder Zivildienst, sofern eine Verschiebung nicht möglich ist und ein Leistungsträger nicht vorhanden, Umbuchungsgebührenschutz | Tod, schwere Unfallverletzung, Feststellung einer Schwangerschaft nach Vers. Beginn oder Komplikationen einer bereits bei Vers. Abschluss bestehenden Schwangerschaft, Impfun-verträglichkeit, unerwartet schwere Erkrankung, Bruch von Prothesen, Schaden am Eigenturm, Verlust des Arbeitsplates aufgrund von unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber, Aufnahme eines Arbeitsverhältnissen oder eines 1.-Euro-Jobs aus der Arbeitslosigkeit, sofern bei Buchung der Reise die Arbeitslosigkeit gemeldet war, Arbeitsplatzwechsel sofern die Reise vorher gebucht war, Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung, sofern die Reise vor dem Termin gebucht war, Nichtversetzung eines Schülers, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes, Einreichung einer Scheidungsklage unmittelbar vor der gemeinsamen Reise, Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht stimmt der Verschiebung nicht zu, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann, und kein Kostenträger die Kosten übernimmt. | *Versicherungsschutz für versicherte Personen und Risikopersonen: unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung , Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Bruch von Prothesen, Verlust des Arbeitsplatzes (siehe VB) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses (siehe VB) Arbeitsplatzwechsel (siehe VB) Kurzarbeit (siehe VB) erheblicher Schaden am Eigentum (siehe VB) *Versicherungsschutz für versicherte Personen: Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen (siehe VB) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul-oder Klassenreise handelt, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdient, Wehrübung, Zivildient (siehe VB) Einreichung der Scheidungsklage (siehe VB) unerwartete gerichtliche Ladung (siehe VB) *unerwartete schwere Erkrankung,. schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes |
| Seminarkosten übernommen | ja | ja, nur im privaten Sinne | privat bezahlte Seminarkosten mitversichert | ja, aber nur Private (Kochen, Ernährung, Esoterik) | ja | ja | nein | ja |
| Enkelkinder mitversichert | nein | minderjährige Enkelkinder die im Versicherungsschein namentlich erwähnt sind mitversichert | nein | nein | nein | ja, Vollendung des 21. Lebensjahr | nein | ja, sofern die Enkelkinder in häuslicher Gemeinschaft leben |
| Kurkosten mitversichert | ja | nein, med. Kur nicht versichert, kediglich Erholung, Wellness, Ayurveda | privat bezahlte Kurkosten mitversichert | ja | ja | ja | nein | ja |
| versicherte Personen | VN, Versicherte, Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, oder and. Nahe stehende Ang. Sowie derjenigen die nicht mitreisende minderj. Oder pflegebedürftiger Ang. Betreuen; *Haben bis 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, besteht geg. Rücktritt/Abbruchrecht. | VN; Versicherte; Ehepartner; Lebensgefährte; Kinder; Eltern; Geschwister; Großeltern; Enkel; Schwiegereltern; Schwiegerkinder, oder andere nahe stehende Ang. Sowie derjenigen die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Ang. Betreuen. *Haben bis 6 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, besteht geg. Rücktritt/Abbruchrecht. Single Jahrespolicen max. 4 Personen mitversichert. | VN; Ehepartner; Lebensgefährte; einer ehelichen Lebensgemeindschaft Kinder; Stiefkinder; Pflegekinder; Eltern; Adoptiveltern; Stiefeltern; Pflegeeltern; Geschwister; Großeltern; Enkel; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Schwäger; diej. Personen die nicht mitreisende oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen; Tante, Onkel; Neffe; Nichte; sofern das Ereignis durch Tod eingetreten ist haben mehr als 4 Personen (bei Familienprodukten 6 Personen) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander | VN; Versicherte; Ehegatten; eingetr. Lebenspartner, oder Partner einer nicht ehel. Lebensgemeinschaft in häuslicher Gemeinschaft; Eltern; Kinder; Geschwister; Großelten; Enkel; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Stiefeltern; Stiefkinder; Adoptiveltern; Adoptivkinder; Pflegeeltern; Pflegekinder; Personen die gemeinsam die Reise gebucht haben, sofern alle bei der BBV versichert sind. | VN, Versicherte, die Angehörigen der versicherten Person (Ehe-Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Eltern, Geschwister, Onkel, Tanten, Enkel. Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwägerinnen) Betreuungspersonen die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen. Sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben. | Einzelprämie: für eine Person Paar/Familie: für max 2 Personen unab. vom Verwandtschaftsverhältnis u. Kinder; VN; Versicherte; Ehegatte; Lebenspartner; Kinder; Adoptiv- und Stiefkinder; Eltern; Adoptiv-Stiefeltern; Geschwister; Großeltern, Enkel; Onkel; Tante; Nichten; Neffen; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Schwäger; diejenigen die minderj. oder pflegebedürf. Ang. betreuen; die gemeinsam mit der vers. Person die Reise gebucht haben und versichert sind, und deren Angeh.; haben mehr als 4 Personen eine Reise gebucht gilt das nur für die jew. Angeh. der vers. Person. | Ehepartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und –töchter, Schwager und Schwägerin, Geschwister, Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten, diejenigen die nicht mitreisende, minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, diejenigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben, bei mehr als 4 Personen gelten nur die jeweiligen Angehörigen der vers. Person und deren Betreuungsperon als Risikopersonen. | *versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. Haben mehr als fünf Personen oder haben bei Familientarifen mehr als zwei Familien gemeinsam eine Reise gebucht , gelten nur die jeweiligen Angehörigen der vers. Personen und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen *Ehepartner oder Lebensgefährte, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger, diejenigen Personen die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen *Tante, Onkel, Neffe. Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ ist |
| Versicherungssumme |
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| Selbstbeteiligung bei Rücktritt/Abbruch |
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| Kranken-/ Gepäckversicherung |
ohne SB | KV ohne SB Gepäck 25 Euro je Versicherungsfall |
bei Gepäckversicherung wird Unterversicherung angerechnet | KV ohne SB/ Gepäck 50 Euro je Versicherungsfall | KV=Bei Tarifen mit SB trägt die vers. Person bei Heilbehandlungskosen im Ausland eine SB in Höhe von 100 € je Versicherungsfall. Gepäck=Bei Tarifen mit SB trägt die vers. Person eine SB in Höhe von 100 € je Versicherungsfall. |
keine SB bei Jahres-Krankenschutz beträgt die SB 100 € (kann durch Zuzahlung ausgeschlossen werden) |
nicht versichert | --- |
| Höhstversicherungssumme |
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| Kündigung | 1 Monat vor Ablauf | 1 Monat vor Ablauf | 3 Monate vor Ablauf | 3 Monate vor Ablauf | 1 Monat vor Ablauf | 3 Monate vor Ablauf | Die Kündigung muss dem Versicherer mindestens 4 Wochen vor Ablauf vorliegen. | schriftlich 3 Monate vor Ablauf |
| Unterlagen | per Mail | per Mail | per Mail | per Mail | per Mail oder Post + Notrufkarte | Bestätigungsmail, Unterlagen per Post + Versicherungskarte | per Post | per Mail |
| Schadensservice | Signal Iduna Tel. 0231-1354213 Notfallnummer aus dem Ausland 49-221-8277557 |
Europ Assistance Vers. AG Tel. 0228 2274 2210 Notrufservice aus dem Ausland 49(0)89 55987657 ; 24 Stunden Service |
Würzburger Tel. Nr. 0931-27950 Notfallnummer aus Ausland Tel. Nr. 49-931-2795255 |
Travel Protect Tel. 0931-304298000 Notfallnummer im Ausland +49-89-45560-307 |
Europäische Reiseversicherung AG Tel. 089-4166-1808 Notfallnummer aus dem Ausland 49 (0) 894166-1806 |
Mondial / Elvia Tel. 089-62424-460 Notfallnummer aus Ausland 49 (0) 8962424-245 |
Union Schadenmeldungen Tel. 0681-844-7555 Notfallservice +49-211-5363-439 |
Hanse Merkur Schadenmeldungen Tel. 040-4119-1000 Notfallservice +49-1805-256256 |
| Beitragseinzug | D = vom dt. Konto Ausnahme per Überweisung d. VN |
D = vom dt. Konto ansonsten aus dem Ausland per Überweisung |
Einzugsermächtigung vom dt. Konto | D= vom dt. Konto // bei Änderungen erhält der Kunde keine neue Police sondern eine Änderungsbestätigung | Im Lastschriftverfahren vom deutschen Konto, zusätzlich auf über Kreditkarte möglich | Einzugsermächtigung vom dt. Konto | D= vom deutschen Konto per Lastschrifteinzug | vom deutschen Konto per Lastschrifteinzug |