Versicherungsbedingungen - Jahresreiseversicherung

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versicherte Reise
  • max. 42 Tage/je Reise
  • Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnorts gelten nicht als Reisen
  • Wohnsitz Deutschland
  • private Reisen, beliebig viele Reisen, weltweit
  • max. 56 Tage/je Reise
  • Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnorts gelten nicht als Reisen
  • mindestens 50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt sein
  • Wohnsitz Deutschland, Österreich
  • private Reisen, beliebig viele Reisen, weltweit
  • 10 Tage bei Geschäftsreisen
  • max. 42 Tage/je Reise
  • min. 2 Übernachtungen, 50 Km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz
  • Wohnsitz Deutschland
  • private Reisen, beliebig viele Reisen, weltweit
  • max. 42 Tage/je Reise
  • min. 2 Übernachtungen, 50 Km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz
  • Wohnsitz Deutschland
  • private Reisen, beliebig viele Reisen, weltweit
  • bis jeweils 45 Tage je Reise; weltweit
  • in D jedoch nur wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt
  • hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte sind nicht versichert
  • Wohnsitz D oder Anrainerstaaten
  • inklusive Tagesreisen
  • für beliebig viele Privat-und Geschäftsreisen
  • Reisedauer unbegrnzt bei Reiserücktritt/Reieabbruch
    bei Gepäckversicherung usw. bis 45 Tage pro Reise
  • min. 1 Übernachtung, 100 Km Entfernung vom Wohnort
  • Wohnsitz kann Europäisch sein, mit dt. Konto
  • Weltweit für alle Reisen, auch Geschäftsreisen
  • Reisedauer unbegrenzt
  • Entfernung zwischen dem Wohn- oder Arbeitsort mehr als 50 Km
  • Wohnsitz Deutschland
  • beliebig viele private + geschäftliche Reisen weltweit
  • nicht als Reisen gelten Gänge + Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und dem *Arbeitsort
  • bis 56 Tage je Reise
  • Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Zielort mehr als 50 Km
  • Wohnsitz Deutschland
  • für beliebig viele vorübergehende Reisen
  • Fahrten von und zur Arbeitsstätte gelten nicht als Reise
Abschluss
    Normale Buchungsfrist:
  • spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung
  • Lastminute:
  • ab 14 Tag vor Reisebeginn Vertragsabschluss am Buchungstag
  • Sonderregelung:
  • liegen zwischen Abschlussdatum und Reisebeginn mehr als 3 Monate, Abschluss spätestens 1 Monate nach Reisebuchungsdatum
  • liegen zwischen Abschlussdatum und Reisebeginn mehr als 6 Monate wird jeder Vertrag angenommen
    Normale Buchungsfrist:
  • spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung
  • Lastminute:
  • Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.
  • Sonderregelung:
  • liegen zwischen Abschlussdatum und Reisebeginn mehr als 3 Monate, Abschluss spätestens 1 Monate nach Reisebuchungsdatum
  • liegen zwischen Abschlussdatum und Reisebeginn mehr als 6 Monate wird jeder Vertrag angenommen
    Normale Buchungsfrist:
  • 30 Tage vor Reiseantritt
  • Lastminute:
  • ab 29 Tage vor Reisebeginn, Buchungstag oder Folgewerktag
    Normale Buchungsfrist:
  • spätestens 30 Tage nach Reisebuchung
  • min. 14 Tag vor Reisebeginn
  • Last Minute:
  • liegen zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 15 Tage / nur am Buchungstag
  • Sonderregelung:
  • liegen zwischen Abschlussdatum und Reisebeginn mehr als 3 Monate, Abschluss spätestens 90 Tage nach Reisebuchungsbestätigung
  • liegen zwischen Abschlussdatum und Reisebeginn mehr als 6 Monate wird jeder Vertrag angenommen
Versichert sind alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden. Abweichend in der Reiserücktrittsversicherung. Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. Reisen die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigen Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen.
    Normale Buchungsfrist:
  • 30 Tage vor Reiseantritt
  • Lastminute:
  • ab 29 Tage vor Reisebeginn, Buchungstag oder innerhalb von 3 Werktagen
    Normale Buchungsfrist:
  • 30 Tage vor Reiseantritt
  • Lastminute:
  • Lastminute ab 30 Tage vor Reisebeginn am Buchungstag oder am Folgewerktag
    Normale Buchungsfrist:
  • 30 Tage vor Reiseantritt
  • Lastminute:
  • liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3 Werktag nach der Reisebuchung erfolgen
Alter
  • bis 65. Lebensjahr
  • ab 66. Lebensjahr, keine Altersbeschränkung
  • bis 70 Jahre / ab 71 Jahre / bei max. Alter bis Ablauf des Vertrages
  • bis 64 Jahre
  • ab 65 - 80 Jahre, bei Erreichung des max. Alters Vers. Schutz bis zum Ablauf des Vertrages
  • bis 64 Jahre
  • Senioren ohne Altersbegrenzung
  • Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.
  • Kein Alterszuschlag bei Einmalversicheungen für Personen über 70. Jahre
  • Bei Elvia Jahresreiseschutz fällt eine Inklusiv-Prämie für Personen über 70 Jahre an
  • Familienversicherung bis 69 Jahre
  • Einzelperon bis 69 Jahre
  • Einzelperson ab 70 Jahre
  • keine Altersbegrenzung
Kinder
  • unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in einem gemeinsamen Haushalt bis zum Ablauf des Vertrages
  • In dem sie das 21. Lebensjahr bzw. das 14 Lebensjahr vollenden oder bei Wegzug einer versicherten Person aus der Bundesrepublik Deutschland
  • der Versicherungsschutz erlischt zum Ende des laufenden Versicherungsjahres für ein beitragsfrei versichertes Kind mit Beendigung der Ausbildung, spätestens jedoch mit Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Kinder bis zum 21. Lebensjahr // nur bei Neuabschlüssen, müssen in häuslicher Gemeindschaft leben über das 21. Lebensjahr heraus bis zum Ablauf des Vertrags
  • bis einschließlich 25 Jahre
  • bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres häusliche Gemeinschaft nicht Voraussetzung bis zum Ablauf des Versicherungsjahres
  • Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sofern sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung in häuslicher Gemeinschaft lebend. befinden. Versicherungsschutz besteht nur bis zur Vollendung des Endalters, nicht bis zum Ablauf des Vertrages.
  • bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die im häuslichen gemeinsamen Haushalt leben
  • spätestens bis zum Ende des Versicherungsjahres
  • für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme
Leistungspflicht bei Tod, schwere Unfallverletzung, unerw. schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit der vers. Pers.oder gem. Reiseteilnehmer Ehepartner, Lebensgefährte, minderj. Kinder, Geschwister, Eltern, sofern sie ebenfalls vers. sind. Schwangerschaft, Schd. am Eigentum, Arbeitslosigkeit infolge unerw. Kündigung, Urlaubssperre infolge Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei Arbeitslosigkeit Tod; schwerer Unfall; unerwartete schwere Erkrankung; Impfunverträglichkeit; Schwangerschaft; Schaden am Eigentum; Verlust des Arbeitsplatzes aufgr. unerw. betriebsbed. Kündigung; unerw. Einberufung zum Grundwerdienst, Wehrübung, Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann.
Umbuchungsschutz in Höhe der Stornokosten. Beistandsleistung

Bei jedem Versicherungsfall trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Dieser beträgt - soweit nichts anderes vereinbart 25 Euro pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so beträgt der Selbstbehalt 20% vom erstattungsfähigen Schaden mindestens jedoch 25 Euro pro Person
Tod; schwerer Unfall; unerwartete schwere Erkrankung; unerwartete Impfungsunverträglichkeit; Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses sofern arbeitslos gemeldet und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat, Arbeitsplatzwechsel, unerwartete Einberufung des Grundwehrdienstes, Zivildienst sofern der Termin nicht verschoben werden kann und kein Kostenträger übernimmt. Wiederholung von nichtbestanden Prüfungen sofern die versicherte Reise vor dem Prüfungstermin gebucht wurde, Nichtversetzung eines Schülers, Bruch von Prothesen, Einreichung einer Scheidungsklage unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes Tod; schwerer Unfall; unerwartete schwere Erkrankung; unerw. Impfungsunverträglichkeit; Schwangerschaft; Schaden am Eigentum; Verlust des Arbeitsplatzes mit anschl. Arbeitslosigkeit / infolge einer unerw. betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern bei Reisebuchung arbeitslos gemeldet und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat. Arbeitsplatzverlust, sofern die Reise vor der Bewerbung gebucht wurde, die Reise während der Probezeit (max. 6 Monate) anzutreten wäre und der Arbeitgeber einer Durchführung widerspricht. unerwartete Einberufung zum Gundwehrdienst, Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornokosten nicht vom Kostenträger übernommen werden. Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht wurde Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Bruch von Prothesen, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel, Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung sofern der Termin unerwartet in die vers. Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reisende stattfinden soll, bei Schülerreisen endgültiger Austritt aus dem Klassenverband wegen Schulwechsel oder Nichtversetzung in die nächst höhere Klasse, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst sofern der Termin nicht verschoben werden kann und kein Kostenträger aufkommt, Verspätungsschutz, Umbuchungsgebührenschutz Tod, schwere Unfallverletzung, unerw. schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schd. am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes aufgr. unerw. betriebsd. Kündigung, unerw. Aufnahme eines Arbeits- Ausbildungsverhältnisses sofern arbeitslos gemeldet, Arbeitsplatzwechsel, sofern Reise vor Bewerbung gebucht, Nichtversetzung eines Schülers sofern die Reise vor der Kenntnisnahme gebucht wurde, Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen, sofern Reise vor Prüfungstermin gebucht, unerw. Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung, oder Zivildienst, sofern eine Verschiebung nicht möglich ist und ein Leistungsträger nicht vorhanden, Umbuchungsgebührenschutz Tod, schwere Unfallverletzung, Feststellung einer Schwangerschaft nach Vers. Beginn oder Komplikationen einer bereits bei Vers. Abschluss bestehenden Schwangerschaft, Impfun-verträglichkeit, unerwartet schwere Erkrankung, Bruch von Prothesen, Schaden am Eigenturm, Verlust des Arbeitsplates aufgrund von unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber, Aufnahme eines Arbeitsverhältnissen oder eines 1.-Euro-Jobs aus der Arbeitslosigkeit, sofern bei Buchung der Reise die Arbeitslosigkeit gemeldet war, Arbeitsplatzwechsel sofern die Reise vorher gebucht war, Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung, sofern die Reise vor dem Termin gebucht war, Nichtversetzung eines Schülers, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes, Einreichung einer Scheidungsklage unmittelbar vor der gemeinsamen Reise, Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht stimmt der Verschiebung nicht zu, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann, und kein Kostenträger die Kosten übernimmt. *Versicherungsschutz für versicherte Personen und Risikopersonen:
unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung , Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Bruch von Prothesen, Verlust des Arbeitsplatzes (siehe VB) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses (siehe VB) Arbeitsplatzwechsel (siehe VB) Kurzarbeit (siehe VB) erheblicher Schaden am Eigentum (siehe VB)

*Versicherungsschutz für versicherte Personen:
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen (siehe VB) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul-oder Klassenreise handelt, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdient, Wehrübung, Zivildient (siehe VB) Einreichung der Scheidungsklage (siehe VB) unerwartete gerichtliche Ladung (siehe VB)

*unerwartete schwere Erkrankung,. schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
Seminarkosten übernommen ja ja, nur im privaten Sinne privat bezahlte Seminarkosten mitversichert ja, aber nur Private (Kochen, Ernährung, Esoterik) ja ja nein ja
Enkelkinder mitversichert nein minderjährige Enkelkinder die im Versicherungsschein namentlich erwähnt sind mitversichert nein nein nein ja, Vollendung des 21. Lebensjahr nein ja, sofern die Enkelkinder in häuslicher Gemeinschaft leben
Kurkosten mitversichert ja nein, med. Kur nicht versichert, kediglich Erholung, Wellness, Ayurveda privat bezahlte Kurkosten mitversichert ja ja ja nein ja
versicherte Personen VN, Versicherte, Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, oder and. Nahe stehende Ang. Sowie derjenigen die nicht mitreisende minderj. Oder pflegebedürftiger Ang. Betreuen; *Haben bis 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, besteht geg. Rücktritt/Abbruchrecht. VN; Versicherte; Ehepartner; Lebensgefährte; Kinder; Eltern; Geschwister; Großeltern; Enkel; Schwiegereltern; Schwiegerkinder, oder andere nahe stehende Ang. Sowie derjenigen die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Ang. Betreuen. *Haben bis 6 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, besteht geg. Rücktritt/Abbruchrecht. Single Jahrespolicen max. 4 Personen mitversichert. VN; Ehepartner; Lebensgefährte; einer ehelichen Lebensgemeindschaft Kinder; Stiefkinder; Pflegekinder; Eltern; Adoptiveltern; Stiefeltern; Pflegeeltern; Geschwister; Großeltern; Enkel; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Schwäger; diej. Personen die nicht mitreisende oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen; Tante, Onkel; Neffe; Nichte; sofern das Ereignis durch Tod eingetreten ist haben mehr als 4 Personen (bei Familienprodukten 6 Personen) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander VN; Versicherte; Ehegatten; eingetr. Lebenspartner, oder Partner einer nicht ehel. Lebensgemeinschaft in häuslicher Gemeinschaft; Eltern; Kinder; Geschwister; Großelten; Enkel; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Stiefeltern; Stiefkinder; Adoptiveltern; Adoptivkinder; Pflegeeltern; Pflegekinder; Personen die gemeinsam die Reise gebucht haben, sofern alle bei der BBV versichert sind. VN, Versicherte, die Angehörigen der versicherten Person (Ehe-Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Eltern, Geschwister, Onkel, Tanten, Enkel. Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwägerinnen) Betreuungspersonen die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen. Sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben. Einzelprämie: für eine Person Paar/Familie: für max 2 Personen unab. vom Verwandtschaftsverhältnis u. Kinder; VN; Versicherte; Ehegatte; Lebenspartner; Kinder; Adoptiv- und Stiefkinder; Eltern; Adoptiv-Stiefeltern; Geschwister; Großeltern, Enkel; Onkel; Tante; Nichten; Neffen; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Schwäger; diejenigen die minderj. oder pflegebedürf. Ang. betreuen; die gemeinsam mit der vers. Person die Reise gebucht haben und versichert sind, und deren Angeh.; haben mehr als 4 Personen eine Reise gebucht gilt das nur für die jew. Angeh. der vers. Person. Ehepartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und –töchter, Schwager und Schwägerin, Geschwister, Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten, diejenigen die nicht mitreisende, minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, diejenigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben, bei mehr als 4 Personen gelten nur die jeweiligen Angehörigen der vers. Person und deren Betreuungsperon als Risikopersonen. *versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. Haben mehr als fünf Personen oder haben bei Familientarifen mehr als zwei Familien gemeinsam eine Reise gebucht , gelten nur die jeweiligen Angehörigen der vers. Personen und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen

*Ehepartner oder Lebensgefährte, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger, diejenigen Personen die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

*Tante, Onkel, Neffe. Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ ist
Versicherungssumme
  • muss dem vollen Reisepreis entsprechen
  • Haftung bis zur Höhe der VS ggf. unter Anrechnung der Unterversicherung
  • muss dem vollen Reisepreis entsprechen
  • Haftung bis zur Höhe der VS; keine Unterversicherungsklausel./.SB
  • muss dem vollen ausgeschriebenen Reisepreis entsprechen
  • Haftung unter Anrechnung der Unterversicherung
  • Soll dem vollen Reisepreis entsprechen Kosten für nicht enthaltene Leistungen (z.B. Konzertkarten) sind nur versichert wenn diese auf der Buchungsbestätigung stehen
  • VS muss dem vollen vereinbarten Reisepreis entsprechen
  • Kosten für darin nicht enthaltene Leistungen (z.B. Zusatzprogramme sind mitversichert, wenn sie bei der Höhe der VS berücksichtigt wurden
  • Ist die VS bei Eintritt des Vers. Falles niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung) wird nach dem Verhältnis der VS zum Vers. Wert abzüglich ggf. SB erstattet
  • soll dem Reisepreis entsprechen
  • Haftung bis zur Höhe der Vers. summe./. Unterversicherung und ggf. SB
  • Die Reisesumme soll der Versicherungssumme entsprechen. Eine Erstattung der Stornokosten erfolgt bis zur max. Versicherungssumme.
  • muss dem vollen Reisepreis entsprechen, über die Höchstversicherungssumme hinaus durch die Vereinbarung von Einmalversicherungen einzudecken
Selbstbeteiligung bei Rücktritt/Abbruch
  • ohne SB
  • Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich gesch. Rücktrittskostenvers.
  • Bei Abbruch nachw. Ent. Zus. Rückreisekosten nach Art der Qualität der geb. Reise
  • ferner zus. nachg. Aufwendungen für die gebuchte, nicht in Anspruch genommene Leistung
  • 25 Euro je Person, wird der Schadensfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt jede versicherte Person von dem erstattungsfähigen Schaden 20% mindestens 25 Euro je versicherte Person.
  • Bei Kreuzfahrten je Schadenfall 50 Euro durch Krankheit 20% SB mindestens 50 Euro je versicherte Person
  • Bei Abbruch die nachw. Ent. Zusätzlichen Rückreisekosten nach der Qualität der gebuchten und vers. Reise sofern An- und Abreise mitgebucht und versichert sind. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeug-/ Beförderungsklasse ersetzt.
  • je Versicherungsfall, sofern vereinbart trägt die versicherte Person ein SB von 25 Euro. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, beträgt die SB 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro je Person
  • Bei Reiserücktritt leistet der Versicherer die nachweislich vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten Bei Abbruch leistet der Versicherer die nachweislich enstanden zusätzlichen Rückreisekosten 100% in der ersten Urlaubshälfte bis max. 8 Tage ab dem 9. Reisetag nur für gebuchte und versicherte, jedoch nur für nicht mehr in Anspruch genommene Reiseleistungen Keine Erstattung erfolgt wenn es sich um eine nicht in Anspruch genommene Flugleistung handelt Erstattung erfolgt nur bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten
  • SB bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft des erstattungsfähigen Schadens mindestens 25€ pro Person
  • zusätzliche Rückreisekosten bei Nachweis auch über Vers. Summe hinaus
  • Rücktrittskosten bei Nichtantritt nachw. ent. gesch.Stornokosten
  • bei Abbruch nachw. ent. zus. Rückreisekosten, sofern im Arrangement enthalten; ant. nicht in Anspruch genommene Leistungen
  • TP auch ohne SB möglich
  • möglich mit / ohne SB
  • Bei Reiserücktritt werden die vertr. geschuldeten Stornokosten bis zur Höhe der vereinb. Versicherungssumme erstattet wenn bei Buchung mit dem Eintritt des Schadenereignisses nicht zur rechnen war.
  • Bei Reiseabbruch ist Gegenstand der Versicherung: Außerplanmäßige Beendigung der Reise, nicht genutzten Reiseleistungen, Verspätung während der Rückreise, verlängertem Aufenthalt, Unterbrechung der Rundreise, Feuer-oder Elementarereignisse während der Reise, sofern das Ereignis unvorhersehbar war bzw die planmäßige Beendigung der Reise unzumutbar ist. Es werden die zusätzlichen Kosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität , sofern die Rückreise mit gebucht und mitversichert ist. Ferner wird der anteilige Reisepreis erstattet für die nicht genutzten Reiseleistungen.
  • sofern nicht anders vereinbart je Schadensfall 20% des erst. Schadens (mind.25€ pro Person =(SB Basisschutz)
  • kein SB bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen
  • Unfälle oder Schwangerschaft, hier fällt ein Selbstbehalt von 20% der Stornokosten(mind. 25€ je Person)
  • bei Nichtantritt der Reise vertr. gesch. Stornokosten aus dem vers. Reisearrangement, Vermittlungsentgelte mitversichert
  • sofern versichert Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt
  • bei Abbruch die zus. ent. Rückreisekosten nach Art und Qualität der vers. Reise, den ant. Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung
  • In der Jahresreiseversicherung mit Selbstbeteiligung trägt die vers. Person im Schadenfall einen Selbstbehalt. Dieser beträgt EUR 150,--.
  • Bei Nichtantritt der Reise bzw. Nichtbenutzung des Mietobjektes sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten versichert.
  • Bei verspäteten Antritt der Reise werden die nachw. entst. Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich geb. Anreise sowie der ant. Reisepreis nicht genutzter Reiseleistungen erstattet, wenn z.B. wegen Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet die Reise angetreten wird. Umbuchungsgebühren, nicht planmäßige Verlängerung der Reise aufgrund von Elementarereignissen am Urlaubsort werden anf. Mehrkosten bis EUR 5000 erstattet, Erstattung der Nachreisekosten max. bis zum Wert der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistungen zum Wiederanschluss an die Reisegruppe, Ersatz der zus.entst. Rückreisekosten bei Reiseabbruch/verspätetet Rückreise.
  • sofern nichts anderes vereinbart ist, wird kein Selbstbehalt berechnet
  • bei Nichtantritt oder Stornierung der Reise bzw. Nichtbenutzung oder Stornierung des Mietobjektes die vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zur Höhe der vereinbarten VS
  • verspäteten Antritt der Reise, die Hinreise-Mehrkosten oder wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mind. zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde
  • Teilstornierung einer Reisebuchung die Mehrkosten bis zur max. Versicherungssumme
  • Umbuchungskosten
  • bei Abbruch die nachweislich entst. zusätzlichen Rückreisekosten, innerhalb der 1 Hälfte max. in den ersten 8 Reisetagen den Reisepreis bis zur Höhe der Vers.Summe
    Ab der zweiten Urlaubshälfte die geb. jedoch nicht mehr in Anspruch genommenen Reiseleistungen bis zur Höhe der VS
    Bei Unterbrechung der Reise die geb. jedoch aufgrund der notwendigen Reiseunterbrechung nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bis zur Höhe der VS
    Bei Rundreise/Kreuzfahrt die notw. Beförderungskosten um die Reise fortzusetzen
    Bei verspäteter Rückkehr die nachw. entst. zusätzlichen Rückreisekosten
Kranken-/
Gepäckversicherung
ohne SB KV ohne SB
Gepäck 25 Euro je Versicherungsfall
bei Gepäckversicherung wird Unterversicherung angerechnet KV ohne SB/ Gepäck 50 Euro je Versicherungsfall KV=Bei Tarifen mit SB trägt die vers. Person bei Heilbehandlungskosen im Ausland eine SB in Höhe von 100 € je Versicherungsfall.

Gepäck=Bei Tarifen mit SB trägt die vers. Person eine SB in Höhe von 100 € je Versicherungsfall.
keine SB
bei Jahres-Krankenschutz beträgt die SB 100 € (kann durch Zuzahlung ausgeschlossen werden)
nicht versichert ---
Höhstversicherungssumme
  • Singlecard + Zusatzeinmalversicherung
  • Familiencard + Zusatzeinmalversicherung
  • Höchstversicherungssumme p. P. 10.000 €
  • Singlecard = 6000 Euro
  • Familiencard=12000 Euro
  • Jahresversicherungen kombinierbar mit Einmalversicherungen, jedoch Mailbestätigung einholen
  • Höchstversicherungssumme für Single 4.000 Euro
  • Höchstversicherungssumme für Familien 10.000 euro
  • Familie 10.000 Euro (1x) + 1x Einmalversicherung
  • Single 5.000 Euro + 1x Einmalversicherung
  • bei Unterversicherung anteilige Regulierung
  • 5.000 € Single
  • 10.000 € Familie
  • Einmalversicherungen können bis max. 10000 € hinzugebucht werden
  • 2000 € je Person
  • 5000 € je Familie
  • Erhöhungsoption um 2000 € oder 4000 € bei Jahrespaket 365 Vollschutz +
    Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz
  • Einzelversicherung bis 1500 / 3000 €
  • Familienversicherung 3000 / 6000 €
  • Alle allein reisenden Kinder und Erwachsene sind bis EUR 1500 €/3000 in der Familienversicherung je Reise versichert.
  • 2000 EUR Single
  • 6000 EUR Familie
  • der Abschluss von Einmalversicherungen ist möglich
Kündigung 1 Monat vor Ablauf 1 Monat vor Ablauf 3 Monate vor Ablauf 3 Monate vor Ablauf 1 Monat vor Ablauf 3 Monate vor Ablauf Die Kündigung muss dem Versicherer mindestens 4 Wochen vor Ablauf vorliegen. schriftlich 3 Monate vor Ablauf
Unterlagen per Mail per Mail per Mail per Mail per Mail oder Post + Notrufkarte Bestätigungsmail, Unterlagen per Post + Versicherungskarte per Post per Mail
Schadensservice Signal Iduna
Tel. 0231-1354213
Notfallnummer aus dem Ausland
49-221-8277557
Europ Assistance Vers. AG
Tel. 0228 2274 2210
Notrufservice aus dem Ausland 49(0)89 55987657 ; 24 Stunden Service
Würzburger
Tel. Nr. 0931-27950
Notfallnummer aus Ausland
Tel. Nr. 49-931-2795255
Travel Protect
Tel. 0931-304298000
Notfallnummer im Ausland
+49-89-45560-307
Europäische Reiseversicherung AG
Tel. 089-4166-1808
Notfallnummer aus dem Ausland
49 (0) 894166-1806
Mondial / Elvia
Tel. 089-62424-460
Notfallnummer aus Ausland
49 (0) 8962424-245
Union
Schadenmeldungen Tel. 0681-844-7555
Notfallservice +49-211-5363-439
Hanse Merkur
Schadenmeldungen Tel. 040-4119-1000
Notfallservice +49-1805-256256
Beitragseinzug D = vom dt. Konto
Ausnahme per Überweisung d. VN
D = vom dt. Konto
ansonsten aus dem Ausland per Überweisung
Einzugsermächtigung vom dt. Konto D= vom dt. Konto // bei Änderungen erhält der Kunde keine neue Police sondern eine Änderungsbestätigung Im Lastschriftverfahren vom deutschen Konto, zusätzlich auf über Kreditkarte möglich Einzugsermächtigung vom dt. Konto D= vom deutschen Konto per Lastschrifteinzug vom deutschen Konto per Lastschrifteinzug