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| versicherte Reise | beliebig viele private Reisen, weltweit, bis 42 Tage, Wohnsitz Deutschland, Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnortes gelten nicht als Reisen | beliebig viele private Reisen, weltweit, bis 42 Tage, Wohnsitz Deutschland, Österreich, Niederlande, Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnortes gelten nicht als Reisen | beliebig viele, private Reisen, weltweit, bis 42 Tage, von ständigen Wohnsitz der vers. Person, Wohnsitz Deutschland, Wohnsitz Österreich, mindestens 2 Übernachtungen, + 50 km Luftlinie von ständigen Wohnsitz entfernt, Segeltourn und Jachtcharter nicht versichert, Ausschluss Pandemien (Infektionskrankheit) | beliebig viele, private Reisen, weltweit, bis 42 Tage, Wohnsitz Deutschland/Österreich, mindestens 2 Übernachtungen, + 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz entfernt, Business TC ab 1 tägiger Dienst/Geschäftsreise | beliebig viele, private Reisen, weltweit, bis 42 Tage, Wohnsitz Deutschland, mindestens 2 Übernachtungen, + 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz entfernt | beliebig viele private Reisen, weltweit, max 42 Tage (ggf. Verlängerung um max weitere 90 Tage möglich), Wohnsitz oder Zweitwohnsitz Deutschland, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark mit dt. Konto, Entfernung zwischen Wohnort und Zielort mehr als 50 km, inkl. Tagesreisen | beliebig viele Reisen, weltweit gültig für alle Reisearten, auch für Schiffsreisen und Geschäftsreisen, bis 45 Tage je Reise, Wohnsitz kann europäisch sein mit dt. Kontoverbindung, mindestens 1 Übernachtung außerhalb des Wohn/Arbeitsortes, mindestens 100 km Entfernung vom Wohn/Arbeitsort | alle privaten Reisen, gilt auch für Schiffsreisen, weltweit, keine Einschränkung der Reisedauer, Wohnsitz Deutschland |
| Abschluss | spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, 28-15 Tag spätestens 14 Tage vor Reisebeginn, ab 14 Tag vor Reisebeginn Vertragsabschluss am Buchungstag, liegen zwischen Abschlussdatum und Reisebeginn mehr als 3 Monate Abschluss spätestens 1 Monate nach Reisebuchungsdatum liegen zwischen Abschlussdatum und Reisebeginn mehr als 6 Monate wird jeder Vertrag angenommen |
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung, zwischen 28-15 Tage spätestens 14 Tage vor Reisebeginn, ab 14 Tage vor Reisebeginn nur am Buchungstag möglich, liegen zwischen Buchung und Reisebeginn mehr als 3 Monate Abschluss nach 30 Tagen, Mehr als 6 Monate wird jeder Vertrag angenommen |
mindestens 14 Tage vor Antritt der Reise, spätestens 42 Tage nach Buchung der Reise, Last minute am Tag der Reisebuchung |
bis 21 Tage nach Reisebuchung, mindestens 14 Tage vor Antritt der Reise für deren gesamte Dauer, Last minute Buchung auch am folgenden Werktag, dann TMG Bestätigung einholen Sonderbuchungsfristen mit Genehmigung |
bis 21 Tage nach Reisebuchung, mindestens 14 Tage vor Antritt der Reise für deren gesamte Dauer, Last minute am Buchungstag möglich |
zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reisenantritt müssen mind. 30 Tage liegen, Ab 29 Tag am Buchungsdatum der Reise oder 1 Werktag danach |
bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich, ab 29 Tage vor Reiseantritt am Buchungstag der Reise oder innerhalb der nächsten 3 Werktage |
als Familie gelten max 2 Erwachsene und mind. 1 Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis), innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung, bei Last Minute ab 14 Tage vor Reiseantritt am Reisebuchungstag |
| Alter | bis 65. Lebensjahr ab 66. Lebensjahr ansonsten ohne Altersbeschränkung |
bis 65 Jahre ab 66 Jahre keine Altersbegrenzung |
bis 75 Jahre endet automatisch zum Ablauf des Vertrages |
max 64 Jahre ab 65 Jahre - 85 Jahre max 75 Jahre max 85 Jahre bei Erreichung des max. Alters Vers. Schutz bis zum Ablauf des Vertrages |
max 64 Jahre ab 65 – 80 Jahre bei Erreichung des max. Alters Vers. Schutz bis zum Ablauf des Vertrages |
bis 64 Jahre Ab 65 – 74 Jahre Ab 75 Jahre auf Anfrage |
ohne Altersbegrenzung | bis 75 Jahre |
| Kinder | unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in einem gemeinsamen Haushalt bis zum Ablauf des Vertrages | Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres in einem gemeinsamen Haushalt | unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sofern sie in häuslicher Gemeinschaft leben Vers. Schutz endet zum Ablauf des Vertrages | eigene Kinder müssen nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, generell bis zur Voll. des 18. Lebensjahres bis zum Ablauf des Vertrages mitversichert | eigene Kinder müssen nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, generell bis zur Voll. des 18. Lebensjahres bis zum Ablauf des Vertrages mitversichert | bis Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ablauf des Vertrages | bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres häusliche Gemeinschaft nicht Voraussetzung bis zum Ablauf des Versicherungsjahres | volljährige Kinder sind versichert, sofern sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden (bis 25 Jahre) |
| Leistungspflicht bei | Tod, schwere Unfallverletzung, unerw. schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit der vers. Pers.oder gem. Reiseteilnehmer Ehepartner, Lebensgefährte, minderj. Kinder, Geschwister, Eltern, sofern sie ebenfalls vers. sind. Schwangerschaft, Schd. am Eigentum, Arbeitslosigkeit infolge unerw. Kündigung, Urlaubssperre infolge Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei Arbeitslosigkeit | Tod, schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes aufgr. unerw. betriebsbed. Kündigung, unerw. Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung, Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann. | Tod, schwerer Unfall oder unerw. schwere Erkrankung, unerw. Impfunverträglichkeit, der vers. Pers. oder bei gem. Reise des Ehegatten Lebenspartners (häusl.Gem.), Kinder, Geschwister, Eltern oder eines minderj. Vers, sofern der Ang. ebenfalls vers. ist. Schwangerschaft der vers. Pers. oder bei gem. Reise der vers. Ehegattin, oder der vers. Mutter eines minderj. Versicherten, Mehrkosten der Hinreise wegen Verspätung von öffentl. Verkehrsmitteln. Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen, Reise muss vor dem Termin der Prüfung gebucht sein, Schd. am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes aufgr. unerw. betriebsbed. Kündigung, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses sofern arbeitslos gemeldet, unerw. Einberufung zum Grundwehrdienst oder Zivildienst. | Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Arbeitsplatzverlust, neues Arbeitsverhältnis nach Arbeitslosigkeit | Tod, schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, unerwartete Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes mit anschl. Arbeitslosigkeit, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern bei Reisebuchung arbeitslos gemeldet | Tod, schwere Unfallverletzung, unerw. schwere Erkrankung, Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken, Schad. am Eigentum, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes aufgr. unerw. betriebsbed. Kündigung, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern arbeitslos gemeldet, Schulprüfungen zur Versetzung in die höhere Klasse oder Schulabschluss, Verspätungsschutz zus. Beförderungskosten bis 1500 € wegen Verspätung öffentl. Verkehrsmittel und Versäumung des anschl. Verkehrsmittels | Tod, schwere Unfallverletzung, unerw. schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schd. am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes aufgr. unerw. betriebsd. Kündigung, unerw. Aufnahme eines Arbeits- Ausbildungsverhältnisses sofern arbeitslos gemeldet, Arbeitsplatzwechsel, sofern Reise vor Bewerbung gebucht, Nichtversetzung eines Schülers sofern die Reise vor der Kenntnisnahme gebucht wurde, Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen, sofern Reise vor Prüfungstermin gebucht, unerw. Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung, oder Zivildienst, sofern eine Verschiebung nicht möglich ist und ein Leistungsträger nicht vorhanden, Umbuchungsgebührenschutz | Tod, schwere Unfallverletzung, unerw. schwere Erkrankung, unerw. Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, Impfunverträglichkeit Feststellung einer Schwangerschaft nach Vers. Beginn oder Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft, erheblicher Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes aufg. unerw. betriebsb. Kündigung durch Arbeitgeber, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses sofern bei Reisebuchung arbeitslos gemeldet und Arbeitsamt zugestimmt hat, bei Verspätungsschutz Mehrkosten der Hinreise unter §2 oder wegen Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln bis zur Höhe der Stornokosten |
| Seminarkosten übernommen | ja | ja, nur im privaten Sinne | ja | ja | ja, aber nur Private (Kochen, Ernährung, Esoterik) | ja | ja | ja |
| Enkelkinder mitversichert | nein | nein | ja, auf Anfrage | nein | nein | nein | ja, Vollendung des 21. Lebensjahr | nein |
| Kurkosten mitversichert | ja | nein, med. Kur nicht versichert, kediglich Erholung, Wellness, Ayurveda | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
| versicherte Personen | VN, Versicherte, Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, oder and. nahe stehende Ang. sowie derjenigen die nicht mitreisende minderj. oder pflegebedürftige Ang. betreuen. Haben bis 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, besteht geg. Rücktritt/Abbruchrecht. | VN, Versicherte, Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, oder and. nahe stehende Ang. sowie derjenigen die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Ang. betreuen. Haben bis 6 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, besteht geg. Rücktritt/Abbruchrecht | VN, Versicherte, Ehegatten, Lebenspartner (in häusl.Gemeinschaft) Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, oder wenn 2 Personen gemeinsam gebucht haben, vorausgesetzt das diese gleichfalls versichert sind. | VN, Versicherte, Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Personen die gemeinsam mit dem VN die Reise gebucht haben. | VN, Versicherte, Ehegatte, eingetr. Lebenspartner, oder Partner einer nicht ehel. Lebensgemeinschaft in häuslicher Gemeinschaft, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Pflegeeltern, Pflegekinder, Personen die gemeinsam die Reise gebucht haben, sofern alle bei der BBV versichert sind | VN, Versicherte, die Angehörigen der vers. Person, Betreuungspersonen, die Mitreisenden sofern nicht mehr als 4 Personen und ggf. zwei weitere minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben. | Einzelprämie: für jeweils eine Person Paar/Familie: für max 2 Erwachsene unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Kinder, VN,Versicherte, Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Eltern, Adoptiv-Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger, diejenigen die minderj. oder pflegebedürftige Ang. betreuen, die gemeinsam mit der vers. Person die Reise gebucht haben und versichert sind, und deren Angehörige, haben mehr als 4 Personen eine Reise gebucht, gelten nur die jew. Angehörigen der vers. Pers. und deren Betreuungspers. als Risikopersonen | VN, Versicherte, Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne - töchter, Schwager, Schwägerin, Geschwister, Lebenspartner, diejenigen nicht mitreisende minderjährige pflegebedürftige Angeh. betreuen, diejenigen die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben und deren Angehörige haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die Angeh., Lebenspartner und Betreuungspersonen als Risikopersonen |
| Versicherungssumme SB Rücktritt/Abbruch | muss dem vollen Reisepreis entsprechen, Haftung bis zur Höhe der VS ggf. unter Anrechnung der Unterversicherung, ohne SB, zusätzl. Rückreisekosten bei Nachweis auch über den Versicherungswert hinaus. Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich gesch. Rücktrittskosten vers. Bei Abbruch nachw. ent. zus. Rückreisekosten nach Art der Qualität der geb. Reise, ferner zus. nachg. Aufwendungen für die gebuchte nicht in Anspruch genommene Leistung. | muss dem vollen Reisepreis entsprechen, Haftung bis zur Höhe der VS keine Unterversicherungsklausel ./.SB bei Abbruch die nachw. ent. zusätzlichen Rückreisekosten nach der Qualität der gebuchten Reise, sofern mitversichert. Rückreisekosten bei Nachweis auch über den Versicherungswert hinaus. | muss dem vollen Reisepreis entsprechen. Haftung bis zur Höhe der VS ./. SB, SB bei ambulanter Behandlung bei Krankheit oder Unfall 20 % des erst. Schadens, mind. 25 € p.P., Bei Nichtantritt der Reise nachw. vertragl. gesch. Rücktrittskosten, Bei Abbruch der Reise für die nachw. entst. zus. Rückreisekosten und sonst. Mehrkosten auch über die Vers. Summe hinaus. Voraussetzung ist das vers. Arrangement. Ferner bei Abbruch für bereits gebuchte, jedoch nicht in Anspruch genommenen Leistungen | soll dem vollen Reisepreis entsprechen, Haftung bis zur Höhe der VS ggf. abz. SB, SB bei amb. Behandlung bei Unfall oder Krankheit, 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € p. P. zusätzliche Rückreisekosten bei Nachweis auch über den Versicherungswert hinaus, Rücktrittskosten bei Nichtantritt der Reise, bei Abbruch zus. ent. Rückreisekosten, sofern im Arrangement enthalten, ant. nicht in Anspruch genommene Leistungen auch TC ohne SB möglich | soll dem vollen Reisepreis entsprechen, Haftung bis zur Höhe der VS ggf. abz. SB, SB bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft des erstattungsfähigen Schadens mindestens 25 € p. P. zusätzliche Rückreisekosten bei Nachweis auch über den Versicherungswert hinaus, Rücktrittskosten bei Nichtantritt nachw. gesch. Stornokosten, bei Abbruch nachw. ent. zus. Rückreisekosten, sofern im Arrangement enthalten, ant. nicht in Anspruch genommene Leistungen TP auch ohne SB möglich | muss dem vollen vereinbarten Reisepreis entsprechen, die Tarife mit und ohne SB können gemäß Tarifübersicht erhöht bzw verlängert werden ohne SB, oder 20 % des erstattungsfähigen Schadens mind 25 € p.P, Reiserücktritt vertragl. Stornokosten ./. ggf. SB ggf. Anrechnung .der Unterversicherung, bei Abbruch zus. Rückreisekosten gemäß gebuchten Art und Qualität, sofern mitversichert, ant. nicht genutzte Reiseleistungen und weitere Versicherungsleistungen gemäß Versicherungsbedingungen | soll dem vollen Reisepreis entsprechen Haftung bis zur Höhe der Vers. Summe ./. Unterversicherung und ggf. SB sofern nicht anders vereinbart je Schadenfall 20 % des erst. Schadens mindestens 25 € je Person (= SB Basisschutz) kein SB bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme vom ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaft. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20% der Stornokosten (mind. € 25,- je Person. (=SB Vollschutz) bei Nichtantritt der Reise vertr. gesch. Stornokosten aus dem vers. Reise- arrangement, Vermittlungsentgelte mitversichert, sofern versichert Mehrkosten der Anreise bei verspäteten Reiseantritt, bei Abbruch die zus. ent. Rückreisekosten nach Art und Qualität der vers. Reise, den ant. Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung | soll dem vollen Reisepreis entsprechen, Haftung bis zu Höhe der VS ./. SB mind. 25 € je Person/Mietobjekt des erst. Schad. tritt der Schadenfall durch Krankheit ein 20 % des erst. Schad mind. 25 € je Person/Mietobjekt die vertr. gesch. Stornokosten aus dem Reisearrangement nachw. ent. zus. Rückreisekosten und sons. Mehrkosten nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise |
| Kranken-/ Gepäckversicherung |
ohne SB | KV ohne SB, je nach Art des Gepäcks individuelle Schadenregelung | KV 50 € je beh. Person Gepäck 25 € p.P. | ohne SB | mit SB Gepäck 50 € / ohne SB | KV + Gepäck 100 € je Versicherungsfall (Ausnahmefälle) | keine SB | nicht versichert |
| Höhstversicherungssumme | Singlecard + Zusatzeinmalversicherung Familiencard + Zusatzeinmalversicherung Höchstversicherungssumme p. P. 10.000 € |
Singlecard + Zusatzversicherungen Familiencard + Zusatzversicherungen Höchstversicherungssumme p.P. 10.000€ |
Jahresreiseversicherungen kombinierbar mit Einmalversicherungen Höchstversicherungssumme für Single 10.000 € Höchstversicherungssumme für Familien 12.000 € Anrechnung der Unterversicherung |
Fam. TC auch für Einzelpersonen buchbar ggf. bei Ehepaar 2 Karten buchen Keine Zusatzeinmalversicherungen Anrechnung der Unterversicherung |
Single / Fam. TP + Zusatzeinmalvers. Anrechnung der Unterversicherung |
5.000 € Single 10.000 € Familie |
2000 € je Person / 5000 € je Familie Erhöhungsoption um 2000 € oder 4000 € bei Jahrespaket 365 Vollschutz + Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz |
Einzelversicherung 2500 € pro Person und Reise Familienversicherung 5000 € für alle vers. Personen je Reise allein reisende Kinder und Erwachsene bis 1250 € je Reise |
| Kündigung | 1 Monat vor Ablauf | 1 Monat vor Ablauf | 3 Monate vor Ablauf | 3 Monate vor Ablauf | 3 Monate vor Ablauf | 1 Monat vor Ablauf | 3 Monate vor Ablauf | 1 Monat vor Ablauf |
| Unterlagen | per Mail | per Mail | per Post mit Reisekarte | per Post + TC | per Mail | per Post + Notrufkarte | Bestätigungsmail, Unterlagen per Post + Versicherungskarte | per Post |
| Schadensservice | Signal Iduna Tel. 0231-1354213 Notfallnummer aus dem Ausland 49-221-8277557 |
Europ Assistance Vers. AG Tel. 089-55987657 Notrufservice aus dem Ausland 49-(0)89-45560307 |
Würzburger Tel. Nr. 0931-27950 Notfallnummer aus Ausland Tel. Nr. 49-931-2795255 |
Roland Assistance GmbH Tel. 01805-252466 Notfallnummer aus Ausland Tel. 49-221-82779864 |
Travel Protect GmbH Tel. 0931-304298000 Notfallnummer aus Ausland 49-89-45560-307 |
Europäische Reiseversicherung AG Tel. 089-4166-1808 Notfallnummer aus dem Ausland 49 (0) 894166-1806 |
Mondial / Elvia Tel. 089-62424-460 Notfallnummer aus Ausland 49 (0) 8962424-245 |
Union Tel.Nr sowie Notrufnummer aus dem Ausland 49- (0) 681-844-7555 |
| Beitragseinzug | D = vom dt. Konto Ausnahme per Überweisung d. VN |
D = vom dt. Konto ansonsten aus dem Ausland per Überweisung |
D = von dt. Konto A = Überweisung durch VN |
D = vom dt. Konto A = Überweisung durch VN |
D = vom dt. Konto | im Lastschriftverfahren vom dt. Konto | Einzugsermächtigung vom dt. Konto | per Lastschrift vom dt. Konto |