Krankentagegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung
| Eingetragen am: 2008-11-07 |
| Sind sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung ? Wie vielen von Ihnen vielleicht schon bekannt ist, wird viele Vers.-Nehmer ihren regulären Krankengeldanspruch. ( Krankentagegeld , die Lohnfortzahlung des Selbstständigen ) ersatzlos gestrichen. Gegen einen zusätzlichen Beitrag kann man einen Wahltarif ZUsatztarif abschließen - muß allerdings dann auch eine \"Kröte\" schlucken. - ein Wechsel in eine andere Krankenversicherung ist dann für 3 Jahre nicht möglich - das gilt auch für eine private Versicherung Alternativ können Sie natürlich auch diese Risiko privat absichern. Nachfolgend ein paar Prämienvorschläge gerechnet für 100,-- € tgl. = 3.000,-- € mtl. ab dem 21. Tag 30 Jahre weibl. 49,00 € männl. 49,20 € 40 Jahre weibl. 64,20 € männl. 63,20 € 50 Jahre weibl. 88,80 € männl. 87,40 € Selbstverständlich gibt es auch Tarife mit kürzerer Karenzzeit ( Tag zwischen Krankschreibung und Beginn der Krankenkassenzahlung ) und entsprechender höherem Beitrag und längerer Karenzzeit ( und entsprechend niedrigerer Prämie ) |
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