Krankheitsfall im Ausland - Lohnfortzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung
| Eingetragen am: 2009-06-11 |
| Sofern ein langfristige Krankenbehandlung im Ausland stattfindet, kann das nach 6. Wochen hoch unterschiedliche Auswirkungen haben. Im Regelfall ist die Lohnfortzahlung für die ersten 6. Wochen durch den Arbeitnehmer gesichert. Geht die Behandlung im Ausland über diesen Zeitraum hinaus, gibt es zwei Verfahrenswege - innerhalb der EU zahlt die gesetzliche Krankenversicherung weiter - außerhalb gibt es keine weiteren Zahlungen. Hier muss jeder Reisende eine zusätzliches Krankenhaustagegeld absichern. Privatpatienten sollten sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob das Krankentagegeld sowohl in öffentlichen Häuser und Privatkliniken gezahlt wird. Einige Kassen schließen die Lohnfortzahlung ausserhalb der EU in Privatkliniken aus. |
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