Krankheitsfall im Ausland - Meldung auf an die Krankenkasse
| Eingetragen am: 2009-01-19 |
| Das man einen Krankheitsfall seinem Arbeitgeber melden muss, wird wohl jedem klar sein. Der zahlt im Regelfall ja auch die ersten 6. Wochen das Gehalt/ den Lohn weiter. Aber bedenken Sie bitte auch, das in einem längerfristigen Krankheitsfall auch die Krankenkasse ab dem 43. Tag zahlen muss. Also müssen Sie auch Ihrer Kasse diese Information zukommen lassen. Nicht immer ist das Krankheitsbild so klar, das sie die Behandlungs- dauer auch vorher schon abschätzen können. So entschieden vom Hessischen Landessozialgericht am 27.11.2008 unter dem Aktenzeichen L 8 KR 169/06. |
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