Kuba Ab 01.05.2010 besteht Krankenversicherungspflicht
| Eingetragen am: 2010-04-21 |
| Neue Einreisebestimmungen nach Kuba zum 1. Mai 2010 Sehr geehrte Versicherungsnehmer, wie Sie vielleicht wissen, tritt zum 1. Mai 2010 eine neue gesetzliche Regelung in Kuba in Kraft. Demnach müssen alle Ausländer und Kubaner mit Wohnsitz im Ausland sowie alle Ausländer mit vorübergehendem Wohnsitz in Kuba bei der Einreise über eine Krankenversicherung, die Behandlungskosten in Kuba abdeckt und für die gesamte Dauer des Aufenthalts gilt, verfügen. Diese muss bei der Einreise durch Vorlage des Versicherungsscheins bzw. der Versicherungspolice (in deutscher Sprache ausreichend) nachgewiesen werden. Bei bereits länger existierenden Verträgen (z.B. Jahresversicherungen) empfiehlt das Auswärtige Amt zusätzlich eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens sowie einen Kontoauszug als Nachweis über die aktuelle Prämienzahlung. Kunden,die nach Kuba reisen und eine Jahresversicherung besitzen, können diese unter Angabe von Name, Versicherungsnummer und Reisezeitraum bei ihrem jeweiligen Versicherer eine Bestätigung anfordern. In Zweifelsfällen können sich Reisende per E-Mail an die Botschaft von Kuba unter reception-consulado@botschaft-kuba.de wenden. WICHTIG: Nach Auskunft der kubanischen Botschaft werden private Reisekrankenversicherungen aller europäischen Versicherungsunternehmen, die für Kuba gelten und den Reisezeitraum abdecken, anerkannt. Einer besonderen Akkreditierung bedarf es nicht. |
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