Kündigung von Versicherungsverträgen

Eingetragen am: 2008-11-13
Nun ist es amtlich. Wenn eine Kündigung per FAX erfolgt und der Versicherungsnehmer hat ein Protokoll mit dem OK - Vermerk ist dieses rechtsgültig. (OLG Karlsruhe Urteil vom 30.9.2008, 12 U 65/08)

Hier gab es in der Vergangenheit immer wieder Versicherer, die hier unberechtigter Weise Ihre Kunden nicht aus den Verträgen lassen wollten.

Wir handhaben das wesentlich großzügiger - unsere Partnergesellschaften
erkennen auch Kündigungen per Mail an.