Kündigung von Versicherungsverträgen
| Eingetragen am: 2008-11-13 |
| Nun ist es amtlich. Wenn eine Kündigung per FAX erfolgt und der Versicherungsnehmer hat ein Protokoll mit dem OK - Vermerk ist dieses rechtsgültig. (OLG Karlsruhe Urteil vom 30.9.2008, 12 U 65/08) Hier gab es in der Vergangenheit immer wieder Versicherer, die hier unberechtigter Weise Ihre Kunden nicht aus den Verträgen lassen wollten. Wir handhaben das wesentlich großzügiger - unsere Partnergesellschaften erkennen auch Kündigungen per Mail an. |
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