Lap Top im Urlaub / auf der Reise

Eingetragen am: 2009-09-09
Wer während seiner Auslandsreise nicht auf seinen geliebten Laptop verzichten möchte, sollte vorher auf jeden Fall folgende Dinge geklärt haben.

Verbindungskosten
Bedenken Sie bitte, das nicht in allen Ländern eine in Deutschland abgeschlossene
Flatrate gilt. Diese hat schon zu div. bösen Überraschungen geführt.

Nehmen Sie das Gerät als Angestellter auch zu beruflichen Zwecken mit, klären Sie
vor der Reise die Kostenübernahme. Das Arbeitsgericht Frankfurt / Main hat in einem Urteil vom 18. Juni 2009 (Az.: 1 Ca 1139/09)einen Außendienstmitarbeiter zur
Kostenübernahme verklagt, das waren 31.000,-- €

Gepäckversicherung
Sowohl die Versicherer als auch wir sehen solch ein Gerät nicht unbedingt als
Gepäck an. Von daher ist es bei den Gesellschaften entweder komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bzw. die Erstattung ist auf 20 % des Zeitwertes, max. 500,-- € begrenzt.

Arbeitnehmer sollten ggf. Ihren Arbeitgeber darum bitten, dieses Gerät dann in
seiner Elektronikversicherung mit einzuschließen. Selbstständige können dieses
logischer Weise ebenfalls so regeln.