Lap Top im Urlaub / auf der Reise
| Eingetragen am: 2009-09-09 |
| Wer während seiner Auslandsreise nicht auf seinen geliebten Laptop verzichten möchte, sollte vorher auf jeden Fall folgende Dinge geklärt haben. Verbindungskosten Bedenken Sie bitte, das nicht in allen Ländern eine in Deutschland abgeschlossene Flatrate gilt. Diese hat schon zu div. bösen Überraschungen geführt. Nehmen Sie das Gerät als Angestellter auch zu beruflichen Zwecken mit, klären Sie vor der Reise die Kostenübernahme. Das Arbeitsgericht Frankfurt / Main hat in einem Urteil vom 18. Juni 2009 (Az.: 1 Ca 1139/09)einen Außendienstmitarbeiter zur Kostenübernahme verklagt, das waren 31.000,-- € Gepäckversicherung Sowohl die Versicherer als auch wir sehen solch ein Gerät nicht unbedingt als Gepäck an. Von daher ist es bei den Gesellschaften entweder komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bzw. die Erstattung ist auf 20 % des Zeitwertes, max. 500,-- € begrenzt. Arbeitnehmer sollten ggf. Ihren Arbeitgeber darum bitten, dieses Gerät dann in seiner Elektronikversicherung mit einzuschließen. Selbstständige können dieses logischer Weise ebenfalls so regeln. |
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