max. 1300 € bei Verlust von Fluggepäck
| Eingetragen am: 2010-05-07 |
| Luxemburg Unter dem Aktenzeichen C-63/09 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, das Fluggesellschaften max. 1.300 € für verloren gegangenes Reisegepäck zu leisten haben. Diese Obergrenze kann durch eine Extragebühr bei der Gepäckaufgabe umgangen werden. Meldung Bild und NTV 07.05.2010 |
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