max. 1300 € bei Verlust von Fluggepäck

Eingetragen am: 2010-05-07
Luxemburg
Unter dem Aktenzeichen C-63/09 hat der Europäische Gerichtshof entschieden,
das Fluggesellschaften max. 1.300 € für verloren gegangenes Reisegepäck zu leisten haben. Diese Obergrenze kann durch eine Extragebühr bei der Gepäckaufgabe
umgangen werden.
Meldung Bild und NTV 07.05.2010