Nicht verheiratet und gemeinsam verreisen
| Eingetragen am: 2008-12-18 |
| Unter dem Aktenzeichen 274 C 35174/07 hatte das Amtsgericht München entschieden, das Verlobte ohne gemeinsamen Wohnsitz keinen sichern sich nicht gegenseitig ab. Im Schadensfall müsste die nicht betroffene Person die Reise alleine antreten. Wir haben mehrere Gesellschaften im Angebot, die dieses anders handhaben. Teilweise können wir sogar bis zu 6 fremde Personen gemeinsam versichern !!! Sollte dieses bei Ihnen der Fall sein, sprechen Sie uns auf jeden Fall daraufhin an. |
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