Nicht verheiratet und gemeinsam verreisen

Eingetragen am: 2008-12-18
Unter dem Aktenzeichen 274 C 35174/07 hatte das
Amtsgericht München entschieden, das Verlobte ohne
gemeinsamen Wohnsitz keinen sichern sich nicht
gegenseitig ab. Im Schadensfall müsste die nicht
betroffene Person die Reise alleine antreten.

Wir haben mehrere Gesellschaften im Angebot, die
dieses anders handhaben. Teilweise können wir sogar
bis zu 6 fremde Personen gemeinsam versichern !!!

Sollte dieses bei Ihnen der Fall sein, sprechen Sie
uns auf jeden Fall daraufhin an.