Raubüberfall im Urlaub

Eingetragen am: 2009-02-16
Und wieder einmal ein aktuelles Urteil zu einem Schadensfall im Urlaub.

ein Ehepaar hatte mit seinen Kindern einen 14 tägigen Urlaub in Brasilien gebucht. Auf dem Transfer vom Flughafen zum Hotel wurde der Bus von bewaffneten Banditen überfallen. Damit war der Traumurlaub bereits zum Anfang beendet und
die Familien um Gegenstände von 6.000,-- € erleichtert.

Nunmehr wollte der Geschädigte den Reiseveranstalter verklagen.
- Er hätte auf das erhöhte Risiko in Brasilien hinweisen müssen.
- Er hätte Geleitschutz für den Bustransfer stellen müssen.

Das sah das Landgericht Frankfurt / Main mit einem Urteil vom 12. September 2008 Az.: 2-19 O 105/08) anders. Zum einen handelt es sich bei Überfällen um ein allgemeines Lebensrisiko und das Brasilien nicht ganz ungefährlich ist, wird laufend in allen Medien berichtet. Einen zusätzlichen Sicherheitsdienst für den Transfer ist für einen Reiseveranstalter nicht zu bewältigen.

Versicherungsschutz hätte hier teilweise bei der Reisegepäckversicherung bestanden. ( Begrenzungen bei elektrischen, optischen Geräten und Ausschluss von Bargeld )