Reisegepäck - was tun, wenn der Koffer weg ist

Eingetragen am: 2009-08-04
Sollten Sie zu den Unglücklichen gehören, denen ein Koffer abhanden gekommen ist,
haben Sie einige Rechte und auch Pflichten.

Es das Gepäck nicht am Flughafen angekommen, müssen Sie dieses bei der Gepäckermittlung bzw. der Fluggesellschaft reklamieren und sich hierüber eine
formale Verlusterklärung aushändigen lassen. Sie haben einen max. Anspruch von
1.100 € auf einen Vorschuß, um ggf. sich mit neuer Kleidung einzudecken.
- einen Rechtsanspruch auf die Nachlieferung Ihres Gepäcks haben Sie dann nicht mehr, obwohl dieses in der Praxis immer sehr kulant gehandhabt wird. Rein theoretisch stände bei einer Nachlieferung der Fluggesellschaft sogar die neu
erworbenen Gegenstände zu.

Sind die Gegenstände für immer verschollen, stehen Ihnen auch hier max. 1.100,-- € zur Verfügung.

Was vielen Reisenden nicht bekannt ist, ist der Anspruch an die eigene Hausrat-
versicherung. Werden Ihnen Teile aus dem verschlossenen Hotelzimmer, Bungalow oder Schiffskabine gestohlen, tritt im Regelfall auch der Hausratversicherer ein. Bis zu 10 % der Versicherungssumme sind über die Außenversicherung abgedeckt. Fragen Sie hier vorsichtshalber bei Ihrem Versicherer nach.