Reisen und Schwangerschaften

Eingetragen am: 2009-01-08
Sehr häufig werde wir zu diesem Thema angesprochen, weil hier
Unklarheiten über eventuelle Erstattungen vorhanden sind.

Fangen wir einmal hiermit an:
Eine Schwangerschaft ist erst einmal keine Krankheit. Trotzdem kann es zu
Leistungen seitens der Reiserücktritts- bzw. Auslandsreisekrankenversicherer
kommen. Hierzu müssen wir uns aber erst einmal die unterschiedlichen Sparten
anschauen:


REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Hier haben die Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten.
Entweder sie stornieren ihre Reise sofort und unmittelbar nach
Kenntnisnahme der Schwangerschaft ( Ist je nach Gesellschaft und
Selbstbeteiligung die preisgünstigste Alternative z.B. 25,-- €
Würzburger Versicherung ) oder dann, wenn ein Arzt unmittelbar
vor der Reise von einem Antritt abrät. ( dann ggf. 20 % Selbstbeteiligung )

AUSLANDSREISEKRANKENVERSICHERUNG
Hier fallen ganz klar einige Leistungen nicht in den
Versicherungsschutz wie Untersuchungen, die Entbindung selber
oder ein Schwangerschaftsabbruch. Leistungen in Verbindung mit
einer Frühgeburt gehört wieder zum versicherten Umfang.

Am einfachsten ist es vielleicht sich diese Formel zu merken:
„Immer dann, wenn Gefahr für Leib und Leben der Mutter oder des
ungeborenen Kindes besteht, ist Versicherungsschutz in der
Schwangerschaft vorhanden „