Reisen und Schwangerschaften
| Eingetragen am: 2009-01-08 |
| Sehr häufig werde wir zu diesem Thema angesprochen, weil hier Unklarheiten über eventuelle Erstattungen vorhanden sind. Fangen wir einmal hiermit an: Eine Schwangerschaft ist erst einmal keine Krankheit. Trotzdem kann es zu Leistungen seitens der Reiserücktritts- bzw. Auslandsreisekrankenversicherer kommen. Hierzu müssen wir uns aber erst einmal die unterschiedlichen Sparten anschauen: REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG Hier haben die Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten. Entweder sie stornieren ihre Reise sofort und unmittelbar nach Kenntnisnahme der Schwangerschaft ( Ist je nach Gesellschaft und Selbstbeteiligung die preisgünstigste Alternative z.B. 25,-- € Würzburger Versicherung ) oder dann, wenn ein Arzt unmittelbar vor der Reise von einem Antritt abrät. ( dann ggf. 20 % Selbstbeteiligung ) AUSLANDSREISEKRANKENVERSICHERUNG Hier fallen ganz klar einige Leistungen nicht in den Versicherungsschutz wie Untersuchungen, die Entbindung selber oder ein Schwangerschaftsabbruch. Leistungen in Verbindung mit einer Frühgeburt gehört wieder zum versicherten Umfang. Am einfachsten ist es vielleicht sich diese Formel zu merken: „Immer dann, wenn Gefahr für Leib und Leben der Mutter oder des ungeborenen Kindes besteht, ist Versicherungsschutz in der Schwangerschaft vorhanden „ |
Startseite




Jahresversicherungsrechner