Reiserücktritt bei Arbeitslosigkeit
| Eingetragen am: 2009-03-04 |
| Viele, die zur Zeit eine Reise buchen und sich auch über die Reiserücktrittsversicherung und deren Leistungsumfang informieren werden mit Freude feststellen, das auch die Arbeitslosigkeit ein versichertes Risiko ist. Allerdings nur die UNVERSCHULDETE Arbeitslosigkeit. siehe auch Amtsgericht München Az. 231 C 1947/07 Verhaltensbedingte Betriebskündigungen kommen im Regelfall nicht unerwartet !!! |
Startseite




Jahresversicherungsrechner