Reiserücktritt bei Arbeitslosigkeit

Eingetragen am: 2009-03-04
Viele, die zur Zeit eine Reise buchen und sich auch über die
Reiserücktrittsversicherung und deren Leistungsumfang informieren
werden mit Freude feststellen, das auch die Arbeitslosigkeit ein
versichertes Risiko ist.

Allerdings nur die UNVERSCHULDETE Arbeitslosigkeit.
siehe auch Amtsgericht München Az. 231 C 1947/07

Verhaltensbedingte Betriebskündigungen kommen im Regelfall nicht unerwartet !!!