Reisestornierung erst nach Attest

Eingetragen am: 2010-03-22
Nicht jede Erkältung muss unbedingt zu einem Storno führen.
Knapp 7 Wochen vor einer Flugreise musste sich ein Patient
wegen einer Mittelohr- und Nasenschleimhautentzündung behandeln lassen.
Jedoch erst 3 Wochen vor Antritt schrieb ihn der Arzt fluguntauglich.

Daraufhin weigerte sich der Versicherer die Kosten komplett zu übernehmen.
Er war der Ansicht, das die Stornierung unmittelbar nach Krankheitsbeginn
erfolgen müsste.

Das sah das Amtsgericht Hildeburgshausen (Az.: 21 C 5611/08 ) anders
und entschied, das der volle Satz zu erstatten sein.