Auslandsreisekrankenversicherung und Vorerkrankungen

Es ist ja allgemein bekannt, das Vorerkrankungen ( oder laufende Behandlungen ) vom Leistungsumfang der Versicherung ausgeschlossen sind. Ferner sind in den allgemeinen Versicherungsbestimmungen für Urlaubsreisen der Leistungsausschluss darauf abgestellt, dass keine Leistungen für die Kosten solcher Behandlungen gewährt werden können, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten. Ebenso besteht kein Versicherungsschutz für Behandlungskosten, wenn die Reise zum Zwecke der Behandlung angetreten wird.

Dieses betrifft auf jeden Fall alle chronischen Krankheiten wie z.B. Diabetes, Asthma, Muskelschwund oder koronare Herzerkrankungen.
Nun gibt es jedoch aber auch noch tausende von Erkrankungen, wo man so etwas nicht ganz klar abgrenzen kann, z. B. Bandscheibenvorfälle, psychotherapeutische Behandlungen.
Aus diesem Grund haben wir einmal unsere Krankenversicherungsgesellschaft angeschrieben und versucht, für unsere Versicherungsnehmer ein wenig mehr Klarheit zu erhalten.
Gesellschaft Feuer Leitungswasser Sturm Einbruch Vandalismus Elementarschäden*
Europäische ja nein ja ja ja ja
Signal Iduna ja ja nein ja ja ja
Würzburger ja nein nein ja ja ja
Elvia ja nein ja ja ja Hochwasser, Erdbeben
TMG Gothaer ja ja ja ja ja ja
BBV ja nein ja ja ja ja
Europ Assistance ja ja nein ja ja ja
Hanse Merkur** ja ja nein ja ja ja

* Hochwasser , Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch
** Versichert gilt ein Schaden von min. 2.500,-- €

Selbstverständlich gilt bei allen Versicherern als Voraussatzung das:

Der Schaden muss im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadensfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist.