Rücktransport in der Auslandsreisekrankenversicherung

Eingetragen am: 2009-01-07
In allen Fachzeitschriften und auch bei Stiftung Finanztest wir immer wieder auf
das Thema Rücktransport in der Auslandsreisekrankenversicherung hingewiesen.

Hier gibt es in den Bedingungswerken der Gesellschaften zwei unterschiedliche
Leistungspakete. Zum einen

RÜCKTRANSPORT WENN MEDIZINISCH NOTWENDIG
Dieser Punkt ist relativ einfach zu erklären. Nur dann wenn, die medizinische
Versorgung vor Ort nicht ausreichend gewährleistet ist,( das ist öfters in Afrika
oder Russland der Fall )werden die Kosten übernommen . Dieses muss von einen Arzt
vor Ort schriftlich bestätigt werden.

RÜCKTRANSPORT WENN SINNVOLL ODER VERTRETBAR
Und hier gibt es dann eine ganze Anzahl von Möglichkeiten, bei denen dieses
zutreffen kann. Oft sind das Dinge, über die sich wirklich niemand vorher
Gedanken gemacht hat.

Beispiel 1
Sie machen eine Rundreise durch Italien um z. B. einmal die leckeren Weine
auszuprobieren. Unplanmäßig endet diese Reise nun in einem Provinzkrankenhaus,
in dem nur italienisch gesprochen wird. Das Gleiche kann ihnen auch jederzeit
in Frankreich passieren. Was glauben Sie, wie unglücklich sie dort sein werden
und wie hinderlich eine solche Situation für den Heilungsverlauf ist.

Beispiel 2
In vielen Ländern gibt es keine oder nur sehr wenige Krankenschwestern.
Das trifft z.B. in der Domenikanischen Republik oder der Türkei zu.
Dort wird die Versorgung von Familienangehörigen vorgenommen. Das wird u.U.
zeitlich begrenzt noch ihr Lebenspartner/Freund(in) vornehmen können, aber
irgendwann müssen auch die zurück nach Hause.Dann wird es sehr einsam für sie.

Beispiel 3
Das behandelnde Krankenhaus ist medizinisch nicht in der Lage eine Behandlung
durchzuführen und will sie in eine Fachklinik verlegen. Das kann dann auch gleich
nach Deutschland geschehen.

Beispiel 4
Die Kosten der Behandlung im Ausland sind höher als die in Deutschland.
Hier hat selbstverständlich dann auch der Auslandsreisekrankenversicherer
ein Interesse am Rücktransport.

Beispiel 5
Ihr zu Hause gebliebener Hund wird nur für die Zeit des Auslandsaufenthaltes
betreut. Dieses ist kein Grund für einen Rücktransport.

Prinzipiell gilt jedoch immer folgende Vorgehensweise. Immer erst Rücksprache
mit den Krankenversicherer halten - niemals die Rückreise auf eigene Initiative
vornehmen.

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