Rücktransport in der Auslandsreisekrankenversicherung
| Eingetragen am: 2009-01-07 |
| In allen Fachzeitschriften und auch bei Stiftung Finanztest wir immer wieder auf das Thema Rücktransport in der Auslandsreisekrankenversicherung hingewiesen. Hier gibt es in den Bedingungswerken der Gesellschaften zwei unterschiedliche Leistungspakete. Zum einen RÜCKTRANSPORT WENN MEDIZINISCH NOTWENDIG Dieser Punkt ist relativ einfach zu erklären. Nur dann wenn, die medizinische Versorgung vor Ort nicht ausreichend gewährleistet ist,( das ist öfters in Afrika oder Russland der Fall )werden die Kosten übernommen . Dieses muss von einen Arzt vor Ort schriftlich bestätigt werden. RÜCKTRANSPORT WENN SINNVOLL ODER VERTRETBAR Und hier gibt es dann eine ganze Anzahl von Möglichkeiten, bei denen dieses zutreffen kann. Oft sind das Dinge, über die sich wirklich niemand vorher Gedanken gemacht hat. Beispiel 1 Sie machen eine Rundreise durch Italien um z. B. einmal die leckeren Weine auszuprobieren. Unplanmäßig endet diese Reise nun in einem Provinzkrankenhaus, in dem nur italienisch gesprochen wird. Das Gleiche kann ihnen auch jederzeit in Frankreich passieren. Was glauben Sie, wie unglücklich sie dort sein werden und wie hinderlich eine solche Situation für den Heilungsverlauf ist. Beispiel 2 In vielen Ländern gibt es keine oder nur sehr wenige Krankenschwestern. Das trifft z.B. in der Domenikanischen Republik oder der Türkei zu. Dort wird die Versorgung von Familienangehörigen vorgenommen. Das wird u.U. zeitlich begrenzt noch ihr Lebenspartner/Freund(in) vornehmen können, aber irgendwann müssen auch die zurück nach Hause.Dann wird es sehr einsam für sie. Beispiel 3 Das behandelnde Krankenhaus ist medizinisch nicht in der Lage eine Behandlung durchzuführen und will sie in eine Fachklinik verlegen. Das kann dann auch gleich nach Deutschland geschehen. Beispiel 4 Die Kosten der Behandlung im Ausland sind höher als die in Deutschland. Hier hat selbstverständlich dann auch der Auslandsreisekrankenversicherer ein Interesse am Rücktransport. Beispiel 5 Ihr zu Hause gebliebener Hund wird nur für die Zeit des Auslandsaufenthaltes betreut. Dieses ist kein Grund für einen Rücktransport. Prinzipiell gilt jedoch immer folgende Vorgehensweise. Immer erst Rücksprache mit den Krankenversicherer halten - niemals die Rückreise auf eigene Initiative vornehmen. Unter \" Wichtige Links \" finden sie in der Rubrik Schadensmeldungen alle wichtigen Notrufnummern aller unserer Versicherungspartner. |
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