Schadensmeldungen - Bitte immer sofort melden

Eingetragen am: 2008-12-03
Wenn Sie ein Schaden welcher Art auch immer treffen sollte, setzen
Sie sich bitte immer sofort mit dem Versicherer in Verbindung und
sprechen die weitere Vorgehensweise ab.

Viele Kunden hoffen bei einer Krankheit z.B. auf eine Besserung und
gefährden damit Ihren Versicherungsschutz.
Unter dem Aktenzeichen Az. 281 C 8045/07 ( Amtsgericht München ) hat
ein Versicherungsnehmerin nur 20 % der Kosten erstattet bekommen.
eine Mutter hat die Erkrankung Ihres Sohnes vom 13.11. erst am 15.12.
dem Versicherer mitgeteilt, 8 Tage vor der Abreise.