Schadensminderungspflicht bei Reiserücktrittsversicherungen
| Eingetragen am: 2009-04-08 |
| Und hier wieder einmal ein interessantes Urteil zu solch einem Fall. Das Amtsgericht München hat am 11. September 2008 (Az.: 275 C 9001/08) einen Rechtsstreit zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu entscheiden. Was war passiert: Eine Woche vor Urlaubsbeginn erlitt der Sohn eines Versicherten beim Sport einen Nasenbeinbruch. Dieser wurde im Krankenhaus ambulant behandelt, operative Maßnahmen wurden von der behandelnden Ärztin für nicht notwendig angesehen. Ein paar Tage später wurde die Diagnose revidiert und der Versicherungsnehmer storniert sofort seine Reise und teilte dieses auch dem Versicherer mit. Die Gesellschaft wollte jedoch nur den Anteil bezahlen, den sie bei sofortiger Stornierung nach dem Unfall hätte zahlen müssen, etwa 1.200 € weniger. Das sah der Versicherungsnehmer anders und klagte. Nach Ansicht des Gerichtes hatte sich hier eine Bagatelle zu einer schweren Erkrankung entwickelt und verpflichtete den Versicherer zur kompletten Erstattung. |
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