Schadensminderungspflicht bei Reiserücktrittsversicherungen

Eingetragen am: 2009-04-08
Und hier wieder einmal ein interessantes Urteil zu
solch einem Fall. Das Amtsgericht München hat am
11. September 2008 (Az.: 275 C 9001/08) einen Rechtsstreit
zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu entscheiden.

Was war passiert:
Eine Woche vor Urlaubsbeginn erlitt der Sohn eines Versicherten
beim Sport einen Nasenbeinbruch. Dieser wurde im Krankenhaus
ambulant behandelt, operative Maßnahmen wurden von der behandelnden
Ärztin für nicht notwendig angesehen. Ein paar Tage später wurde
die Diagnose revidiert und der Versicherungsnehmer storniert sofort
seine Reise und teilte dieses auch dem Versicherer mit.

Die Gesellschaft wollte jedoch nur den Anteil bezahlen, den sie bei
sofortiger Stornierung nach dem Unfall hätte zahlen müssen, etwa
1.200 € weniger. Das sah der Versicherungsnehmer anders und klagte.

Nach Ansicht des Gerichtes hatte sich hier eine Bagatelle zu einer
schweren Erkrankung entwickelt und verpflichtete den Versicherer zur
kompletten Erstattung.