Reisekrankenversicherung von der Würzburger

Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert. Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in den Ländern der Europischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben. Was bietet die Reisekrankenversicherung:
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenbernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationren Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport
  • medizinischer Rücktransport bei vorraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine versicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)