"unerwartete schwere Erkrankung "

Eingetragen am: 2010-03-15
und wieder einmal ein Beispiel, wie Richter so einen Fall sehen.

Im Oktober 2007 bekam nach Gartenarbeiten ein Versicherungsnehmer Rückenschmerzen.
Er ließ sich von seinem Hausarzt mit einer Spritze behandeln, die Schmerzen ließen nach.
4 Wochen später traten diese wieder auf, die weitere Behandlung übernahm ein Orthopäde mit Krankengymnastik und Massagen.

Im Dezember buchte der gute Mann dann eine Südamerikareise.
Weil seine Schmerzen jedoch nicht nachließen, wand er sich an einen Neurologen.
Dieser diagnostizierte dann einen sofort zu behandelnden Bandscheibenvorfall. aus medizinischer Sicht war eine Reise unmöglich. Sie wurde storniert und beim
Versicherer zur Erstattung eingereicht.

Mit dem Argument, dass der Bandscheibenvorfall angesichts der bereits vor Abschluss des Reisevertrages bestehenden Rückenbeschwerden des Klägers nicht als „unerwartet schwere Erkrankung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen anzusehen sei, verweigerte der Versicherer jedoch die Kostenübernahme.

Am 22. Januar 2010 entschieden (Az.: 10 U 613/09) entschied das Oberlandesgericht Koblenz dann zu Gunsten des Versicherungsnehmers.

Wochenlange Rückenschmerzen lassen nicht unbedingt den Schluss zu, das es sich um einen Bandscheibenvorfall handelt. Besonders dann nicht, wenn ein Orthopäde diese nicht festgestellt hat. Da dieser Vorfall erst nach der Reisebuchung festgestellt wurde, war er für den Geschädigen nicht vorhersehrbar und damit unerwartet.