Unzulässige Versicherungsvermittlung von Tchibo wird angeklagt

Eingetragen am: 2009-07-10
Der Verein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. ( WIW ) hat nun Klage vor dem Landesgericht Hamburg eingereicht.

Es wird der Firma Tchibo vorgeworfen als Versicherungsvermittler ohne Nachweis
einer Befähigung und ohne Registrierung bei der IHK aufzutreten.
Die Vermittlung dieser Art wurde auch schon der Fa. REWE untersagt, was
seit 06 - 2008 rechtskräftig ist.

Wir als unabhängiger Fachmakler für Reiseversicherungen, Reiserücktritts-
und Reisekrankenversicherungen begrüßen diese Vorgehensweise, da uns hohe
Auflagen in Form von den Befähigungsnachweisen, Fachkenntnissen und teurer
Vermögensschadenshaftpflicht gemacht werden. Von daher sehen wir es auch als
Wettbewerbsverzerrung an, wenn das Versicherungspolicen neben Pullis und
Kaffeepulver mit verkauft wird.