Unzulässige Versicherungsvermittlung von Tchibo wird angeklagt
| Eingetragen am: 2009-07-10 |
| Der Verein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. ( WIW ) hat nun Klage vor dem Landesgericht Hamburg eingereicht. Es wird der Firma Tchibo vorgeworfen als Versicherungsvermittler ohne Nachweis einer Befähigung und ohne Registrierung bei der IHK aufzutreten. Die Vermittlung dieser Art wurde auch schon der Fa. REWE untersagt, was seit 06 - 2008 rechtskräftig ist. Wir als unabhängiger Fachmakler für Reiseversicherungen, Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherungen begrüßen diese Vorgehensweise, da uns hohe Auflagen in Form von den Befähigungsnachweisen, Fachkenntnissen und teurer Vermögensschadenshaftpflicht gemacht werden. Von daher sehen wir es auch als Wettbewerbsverzerrung an, wenn das Versicherungspolicen neben Pullis und Kaffeepulver mit verkauft wird. |
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