Urlaubsfahrten im Auto mit einem Navi
| Eingetragen am: 2010-02-04 |
| Gerade in unbekannten Gebieten ist man über die Hilfe eines Navigationsgerätes sehr dankbar. Aber hüten Sie sich, dieses während der Fahrt zu bedienen. Wie das Landgericht Potsdam in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 26. Juni 2009 entschieden (Az.: 6 O 32/09), ist dieses grob fahrlässig. Eine Mieterin eine Fahrzeuges war durch die Bedienung so abgelenkt, das es zu einem Auffahrunfall kam. Das Vermietunternehmen nach die Fahrerin in Regress und bekam Recht. Grobe Fahrlässigkeit kann u.a. auch den Vollkaskoschutz Ihres eigenen Fahrzeuges gefährden !!! |
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