Wenn Sie als Verkehrsteilnehmer in Deutschland geschädigt werden, haben
Sie immer Anspruch an die gegnerische KFZ - Haftpflichtversicherung.
Aber was passiert, wenn
- das gegnerische Fahrzeug z. B. wegen Nichtzahlung der Prämie nicht
Haftpflicht versichert ist
- wenn Fahrerflucht begangen wird
- eine Straftat mit dem gegnerischen Fahrzeug begangen wird, also Vorsatz
Dann hilft Ihnen die Verkehrsopferhilfe. Welche Ansprüche Sie dann haben,
erfahren Sie unter der Seite
http://www.verkehrsopferhilfe.de/
Erleiden Sie einen Unfall obiger Art im Ausland, bekommen Sie hier zumindest
Hilfe als Entschädigungsstelle.