
Aktions-Schutz URV COVID-19 Protect plus
Neu: Deutlich größerer Risikopersonen-Kreis
Der neue Zusatztarif COVID-19 Protect plus deckt die mit einer COVID-19-Erkrankung einhergehenden Storno- und Mehrkosten jetzt noch breiter ab. Denn der Kreis der Risikopersonen wurde nun stark vergrößert: Ab sofort umfasst dieser alle Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherten leben, Angehörige ersten Grades, Lebenspartner, Adoptiv- und Pflegekinder sowie alle, die gemeinsam eine Reise gebucht haben.
URV COVID-19 Protect plus
- Ergänzungstarif: Passend zur URV Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Risikopersonen entsprechen jetzt denen der Hauptversicherung!
- Plus Quarantäneschutz: Deckt das Risiko einer persönlichen Quarantäne ebenso ab wie das mitreisender Personen.
- Plus Risikogebiete: Der erweiterte Schutz gilt auch für Reiseländer, die zum Zeitpunkt der Buchung als Risikogebiete eingestuft sind. Ideal für alle, die ihr Urlaubsziel frei wählen möchten!
- Einfach tauschen: Bestehende Versicherung zum alten Tarif können Sie auf den neuen umschreiben.
- gibt es schon ab 4 Euro.

Wichtig:
Der Versicherungsschutz ist nur in Verbindung mit einer Reiserücktrittsversicherung der URV Reiseversicherung abschließbar.Haben Sie noch keine Reiserücktrittsversicherung der URV, dann finden Sie alle Tarife unter folgendem Link:
Ergänzungs-Versicherung Covid-19 Protect plus für eine einzelne Reise

Wichtige Informationen:
Vor der Reise
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Erstattung Umbuchungs- / Stornokosten sowie Mehrkosten der Hinreise, wenn ...
- Sie oder eine Risikoperson an COVID-19 erkranken
- bei Ihnen oder einer mitreisenden Risikoperson der begründete Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 vorliegt und aus diesem Grund eine individuelle und persönliche Quarantäne durch eine Behörde angeordnet wird und die versicherte Reise deshalb nicht oder nicht rechtzeitig angetreten werden kann.
- Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären.
- Erstattet werden die Kosten der Hinreise nach Art und Qualität der ursprünglichen Hinreise.
- Die Umbuchungs- / Stornokosten werden nur erstattet, wenn kein anderer Kostenträger (Veranstalter, Behörde … ) leistet.
- Bietet der touristische Leistungserbringer statt Kostenerstattung einen entsprechenden (Wert-)Gutschein an und wird dieser akzeptiert, ist dessen Wert auf die Erstattung anzurechnen.
Auf der Reise
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit Rückreise-Schutz
Erstattung Mehrkosten der Rückreise, wenn ...
- Sie oder eine Risikoperson an COVID-19 erkranken
- bei Ihnen oder einer mitreisenden Risikoperson der begründete Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 vorliegt und aus diesem Grund eine individuelle und persönliche Quarantäne durch eine Behörde angeordnet wird und die Reise deshalb nicht wie geplant beendet werden kann.
- Erstattet werden die Umbuchungskosten des jeweiligen Rückreisetransportmittels; Neubuchungen werden nur erstattet, wenn eine Umbuchung nachweislich nicht möglich ist.
- Rückerstattungen aus einer etwaigen Stornierung des ursprünglichen Transportmittels werden auf eine etwaige Neubuchung angerechnet.
- Erstattet werden die Kosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglichen Rückreise.
- Die Erstattung erfolgt subsidiär zu anderen Kostenträgern (z.B. Reiseveranstalter, Airline … ).
- Bietet der touristische Leistungserbringer für nicht genutzte Rückreiseleistungen (Wert-)Gutscheine an, ist deren Wert auf die Erstattung anzurechnen.
Reise-Abbruch-Versicherung
Erstattung zusätzlicher Unterbringungskosten, wenn ...
- Sie oder eine Risikoperson an COVID-19 erkranken
- bei Ihnen oder einer mitreisenden Risikoperson der begründete Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 vorliegt und aus diesem Grund eine individuelle und persönliche Quarantäne durch eine Behörde angeordnet wird und die Reise deshalb nicht wie geplant beendet werden kann.
- Erstattet werden die zusätzlichen Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die über den geplanten Reisezeitraum hinausgehen weil eine Rückreise wegen Erkrankung oder Quarantäne nicht möglich ist.
- Die Erstattung erfolgt nur für den Zeitraum, für den eine Rückreise nicht möglich ist und nur subsidiär zu anderen Kostenträgern (z. B. Reiseveranstalter, Hoteliers, Behörden … ).
- Die Erstattung erfolgt nach Art und Qualität der ursprünglichen Unterbringung und ist auf eine Gesamtdauer von 14 Tagen und bis maximal insgesamt 1.500 Euro limitiert.
- Alternative und kostenlose Unterbringungsangebote sind anzunehmen, wenn diese mindestens der gebuchten Kategorie entsprechen – bei Ablehnung besteht kein Anspruch.

Vergleich der Prämien
Reisepreis | Prämie | Online Anbschluss |
500 € | 4,00 € | Infos |
1000 € | 6,00 € | Infos |
1500 € | 9,00 € | Infos |
2000 € | 12,00 € | Infos |
2500 € | 15,00 € | Infos |
3000 € | 18,00 € | Infos |
3500 € | 21,00 € | Infos |
4000 € | 24,00 € | Infos |
4500 € | 27,00 € | Infos |
5000 € | 30,00 € | Infos |
5500 € | 33,00 € | Infos |
6000 € | 36,00 € | Infos |
6500 € | 39,00 € | Infos |
7000 € | 42,00 € | Infos |
7500 € | 45,00 € | Infos |
8000 € | 48,00 € | Infos |
8500 € | 51,00 € | Infos |
9000 € | 54,00 € | Infos |
9500 € | 57,00 € | Infos |
10000 € | 60,00 € | Infos |