
Aktions-Schutz URV COVID-19 Protect
Neu: Deutlich größerer Risikopersonen-Kreis
Der neue Zusatztarif COVID-19 Protect 2021 deckt die mit einer COVID-19-Erkrankung einhergehenden Storno- und Mehrkosten jetzt noch breiter ab. Denn der Kreis der Risikopersonen wurde nun stark vergrößert: Ab sofort umfasst dieser alle Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherten leben, Angehörige ersten Grades, Lebenspartner, Adoptiv- und Pflegekinder sowie alle, die gemeinsam eine Reise gebucht haben.
URV COVID-19 Protect 2021
- kann zu allen Varianten der URV Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und zu allen Travel-Paketen hinzugebucht werden,
- sichert je nach gewähltem Tarif Umbuchungs- und Stornokosten, Behandlungskosten sowie Mehrkosten für Unterbringung, Verpflegung und Rückreise ab,
- greift sowohl bei Erkrankungen der Versicherten als auch ihrer Angehörigen 1. Grades, ihrer Mitbewohner und aller, die eine Reise gemeinsam gebucht haben,
- gibt es schon ab 4 Euro.

Wichtig:
Der Versicherungsschutz ist nur in Verbindung mit einer Reiserücktrittsversicherung der URV Reiseversicherung abschließbar.Haben Sie noch keine Reiserücktrittsversicherung der URV, dann finden Sie alle Tarife unter folgendem Link:
Ergänzungs-Versicherung Covid-19 für eine einzelne Reise

Wichtige Informationen:
Vor der Reise
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Erstattung Umbuchungs- / Stornokosten, wenn ...
Sie oder eine Risikoperson an COVID-19 erkranken und die versicherte Reise deshalb nicht angetreten werden kann.
- Die Umbuchungs-/ Stornokosten werden nur erstattet, wenn kein anderer Kostenträger (Veranstalter; Behörde, …) leistet.
- Bietet der touristische Leistungserbringer statt Kostenerstattung einen entsprechenden (Wert-) Gutschein an und wird dieser akzeptiert, ist dessen Wert auf die Erstattung anzurechnen.
Auf der Reise
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit Rückreise-Schutz
Erstattung Mehrkosten der Rückreise, wenn ...
Sie oder eine Risikoperson an COVID-19 erkranken und die Reise deshalb nicht wie geplant beendet werden kann.
- Erstattet werden die Umbuchungskosten des jeweiligen Rückreisetransportmittels; Neubuchungen werden nur erstattet, wenn eine Umbuchung nachweislich nicht möglich ist.
- Rückerstattungen aus einer etwaigen Stornierung des ursprünglichen Transportmittels werden auf eine etwaige Neubuchung angerechnet.
- Erstattet werden die Kosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglichen Rückreise.
- Die Erstattung erfolgt subsidiär zu anderen Kostenträgern (z. B. Reiseveranstalter, Airline, … ).
- Bietet der touristische Leistungserbringer für nicht genutzte Rückreiseleistungen (Wert-) Gutscheine an, ist deren Wert auf die Erstattung anzurechnen.
- Versicherungsschutz besteht nur für Destinationen für die zum Zeitpunkt des Reiseantritts keine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand und die zum Zeitpunkt des Reiseantritts nicht als Risikogebiet galten.
Reise-Abbruch-Versicherung
Erstattung zusätzlicher Unterbringungskosten, wenn ...
Sie oder eine mitreisende Risikoperson an COVID-19 erkranken und die Reise deshalb nicht wie geplant beendet werden kann.
- Erstattet werden die zusätzlichen Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die über den geplanten Reisezeitraum hinaus gehen weil eine Rückreise wegen der Erkrankung nicht möglich ist.
- Die Erstattung erfolgt nur für den Zeitraum, für den eine Rückreise wegen der Erkrankung nicht möglich ist und nur subsidiär zu anderen Kostenträgern (z. B. Reiseveranstalter, Hoteliers, Behörden,...)
- Die Erstattung erfolgt nach Art und Qualität der ursprünglichen Unterbringung und ist auf eine Gesamtdauer von 14 Tagen und bis maximal insgesamt 1.500 Euro limitiert.
- Versicherungsschutz besteht nur für Destinationen für die zum Zeitpunkt des Reiseantritts keine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand und die zum Zeitpunkt des Reiseantritts nicht als Risikogebiet galten.
- Alternative und kostenlose Unterbringungsangebote sind anzunehmen, wenn diese mindestens der gebuchten Kategorie entsprechen – bei Ablehnung besteht kein Anspruch.