Auslandsreisekrankenversicherung und Vorerkrankungen
Es ist ja allgemein bekannt, das Vorerkrankungen ( oder laufende Behandlungen ) vom Leistungsumfang der Versicherung ausgeschlossen sind. Ferner sind in den allgemeinen Versicherungsbestimmungen für Urlaubsreisen der Leistungsausschluss darauf abgestellt, dass keine Leistungen für die Kosten solcher Behandlungen gewährt werden können, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten. Ebenso besteht kein Versicherungsschutz für Behandlungskosten, wenn die Reise zum Zwecke der Behandlung angetreten wird.Dieses betrifft auf jeden Fall alle chronischen Krankheiten wie z.B. Diabetes, Asthma, Muskelschwund oder koronare Herzerkrankungen.
Nun gibt es jedoch aber auch noch tausende von Erkrankungen, wo man so etwas nicht ganz klar abgrenzen kann, z. B. Bandscheibenvorfälle, psychotherapeutische Behandlungen.
Aus diesem Grund haben wir einmal unsere Krankenversicherungsgesellschaft angeschrieben und versucht, für unsere Versicherungsnehmer ein wenig mehr Klarheit zu erhalten.
| Gesellschaft | Stellungsnahme |
| Elvia / Mondial Assistance | "Im Rahmen unserer Reisekrankenversicherung besteht Versicherungsschutz bei akut eintretenden Krankheiten und Unfällen - auch für die Kosten der Heilbehandlung einer chronischen Erkrankung, wenn der VN nicht mit Heilbehandlung rechnen musste." |
| Signal Iduna | "bei uns gilt bei den genannten Erkrankungen, dass bei einer ärztlich attestierten Behandlungsfreiheit von mindestens zwei Jahren Versicherungsschutz geboten wird." |
| Europ Assistance | siehe Signal Iduna |
| AXA | "in unseren Auslandsreise-KV-Bedingungen sind chronische Erkrankungen insofern mitversichert, sofern diese akut am Urlaubsort auftreten und behandlungsbedürftig sind." |
| DKV | "Immer Voranfrage beim Versicherer stellen , entweder unter Angabe der Vorerkrankung oder noch besser mit einem Arztbericht." |
| Hanse Merkur | siehe DKV |
| Würzburger | siehe DKV |
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