Mitversicherte Personen

Hier unterscheidet man zwischen zwei Gruppen. Einmal den mitreisenden Familienmitgliedern und auch den Familienangehörigen ( im Regelfall des 1. und 2. Grades ). Es kann sowohl ein Versicherungsfall direkt durch die Reisenden als auch durch einen Versicherungsfall der daheim gebliebenen Personen ausgelöst werden.