Mitversicherte Personen
Hier unterscheidet man zwischen zwei Gruppen. Einmal den mitreisenden Familienmitgliedern und auch den
Familienangehörigen ( im Regelfall des 1. und 2. Grades ). Es kann sowohl ein Versicherungsfall direkt durch die
Reisenden als auch durch einen Versicherungsfall der daheim gebliebenen Personen ausgelöst werden.