Mitversicherung von Vorerkrankungen
Prinzipiell sind alle bestehenden Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sind Behandlungen abgeschlossen und es besteht keine Behandlungsbedürfigkeit, sind diese ebenfalls wie akut auftretende Notfälle oder Verschlechterungen von Krankheiten jedoch mitversichert. Wir empfehlen hier im Zweifelsfall immer folgenden Weg:Krankheitsfall aufschreiben und dem Versicherer ( den Sie gewählt haben ) anzuschreiben und eine schriftliche Stellungsnahme anzufordern.
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