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Neuigkeiten Travel Secure (Würzburger ) (ABRV 03/2016)

Wussten Sie schon, dass die Travel Secure Ihnen Verspätungen aller Zubringerflüge absichert?

Freitag, 24.03.2017, 14:45:43

War bisher nur die Verspätung innerdeutscher Zubringerflüge abgedeckt, erstattet die Travel Secure nun die Mehrkosten der Hinreise durch die Verspätung aller Zubringerflüge.

Travel Secure - 03/2016

Auszug aus Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittskosten-Versicherung (ABRV 03/2016)

2.1.1 Erstattung der Mehrkosten bei Verspätung

Wir erstatten die Mehrkosten der Hinreise, wenn Sie die versicherte Reise verspätet antreten. Versichert sind die in Teil A Ziffer 2.1. (2) genannten Gründe. Dies gilt auch bei einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle Land- oder Wasserfahrzeuge, die im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zugelassen sind, sowie Zubringerflüge. Voraussetzung ist, dass das Anschlussverkehrsmittel ebenfalls versichert ist.

2.1.2 Erstattung der Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen wegen Verspätung

(1) Wir erstatten die Kosten für Reiseleistungen, die aus folgenden Gründen nicht genutzt werden:


(2) An- und Abreisetag rechnen wir jeweils als volle Reisetage mit.
(3) Wir erstatten die Mehrkosten bzw. Kosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären.

2.5 Verspätung während der Rückreise

(1) Wir erstatten die Mehrkosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität. Sofern die versicherte Person infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und deswegen die Rückreise verspätet fortsetzen muss.
(2) Öffentliche Verkehrsmittel sind alle Land- oder Wasserfahrzeuge, die im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zugelassen sind, sowie Zubringerflüge.
(3) In diesem Zusammenhang übernehmen wir auch die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft.
(4) Voraussetzung ist, dass das Anschlussverkehrsmittel Bestandteil der versicherten Reise war.

Urlaub mit Hunden und Katzen

Haben Sie auch schon mal darüber nachgedacht, Ihr Haustier mit auf eine Reise zu nehmen? Durfte bisher nur ein zur Reise angemeldeter Hund mitversichert werden, dürfen Sie jetzt auch mit Ihrer Katze (muss auch zur Reise angemeldet sein) verreisen.
Wenn Hund oder Katze vor Reiseantritt erkranken oder werden bei einem Unfall verletzt oder wird eine Impfung nicht vertragen, so werden die anfallenden Stornokosten übernommen. Nicht versichert ist ein Impfversagen oder ein zu geringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Antikörperwertes.

Urlaub - Hund Katze

Organspende

Immer mehr Menschen haben einen Organspendeausweis und können aufgrund des kurzfristig anberaumten Termins zur Spende von Organen oder Gewebe eine Reise nicht antreten. Daher gilt der unerwartete Transplantationstermin als versicherter Grund.

Urlaub für Patienten mit Herzschrittmacher

Sollte es vor oder während der Reise zu einem unerwarteten Ausfall des implantierte Herzschrittmachers kommen, werden die Stornokosten übernommen.

Kleiner Ratgeber

Herzschrittmacher: „Worauf muss ich achten, wenn ich in den Urlaub fliege?“

Grundsätzlich muss überlegt werden, ob durch eine etwaige kardiale Grunderkrankung eine Einschränkung der Reisetauglichkeit vorliegt.

Bezüglich des Schrittmacheraggregates sind folgende Punkte von Bedeutung:


(Quelle: Deutsche Herzstiftung, http://www.herzstiftung.de/Herzschrittmacher-Urlaub.html)