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Autopanne

Jetzt auch ein versicherter Grund die Reiseversicherung in Anspruch zu nehmen!

Montag, 29.05.2017, 16:19:40

Autopannen kommen immer wieder vor und können sich als Albtraum entwickeln. Verhindern lassen sich die Pannen meistens nicht, ein unfreiwilliger Stopp ist dann zwingend notwendig. Mit dem richtigen Verhalten, können Sie größere Schäden abwenden und sich vielfach selbst helfen. Kurz einige Informationen, wie verhält man sich eigentlich richtig bei einer Autopanne?

Bewahren Sie die Ruhe.

Autopanne Reiseversicherung


Warnwesten für alle Insassen und ein verschlossener Erste-Hilfe-Kasten, müssen immer griffbereit im Fahrzeug aufbewahrt werden. Eine Taschenlampe ist oft auch sehr hilfreich.
Fahren Sie bitte, falls möglich in die nächste Nothaltebucht, oder auf den Seitenstreifen. Schalten Sie dann die Warnblinkanlage an.
Ein weiterer Tipp besteht darin, das Sie den Kofferraum Ihres Fahrzeugs öffnen, um die Sichtbarkeit der Autopanne zusätzlich zu erhöhen.
Die Fahrzeuginsassen sollten jetzt die Warnwesten anlegen. Bringen Sie die Mitfahrer z.B. hinter der Leitplanke in Sicherheit.
Jetzt müssen Sie das Warndreieck vor der Pannenstelle aufstellen, aus Sicherheitsgründen muss die Entfernung mindestens 100 Meter, auf der Autobahn sogar 150 Meter betragen.
Nehmen Sie sofern möglich professionelle Hilfe per Telefon, oder mit der Notrufsäule in Anspruch. Eine Eigenreparatur kann lebensbedrohlich sein.
Bei einem Unfall sollten Sie zudem die Polizei und gegebenenfalls Rettungskräfte informieren.
Versorgen Sie die Verletzten mit Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Unsere Kooperationspartner versichern im Regelfall die Autopanne nicht, als versicherten Grund zur Inanspruchnahme der Reiseversicherung. Nur die Allianz und die Europäische leisten hier im berechtigten Schadenfall, für die beschriebenen Situationen gemäß den Versicherungsbedingungen. Profitieren Sie von diesem Versicherungsschutz.

Bitte beachten Sie die Informationen aus den Versicherungsbedingungen:

Allianz

Bei Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund eines Verkehrsunfalls oder einer Panne des Fahrzeugs, mit welchem Sie das Anschlussverkehrsmittel erreichen wollten, werden ebenfalls die unter Nr. 8 genannten Kosten übernommen. Voraussetzung für die Erstattungen ist, dass das versäumte Anschlussverkehrsmittel mitversichert worden ist.

Welche Leistungen erbringt die Assistance im Falle einer Autopanne?
Die Assistance organisiert auf Anfrage im Falle einer Autopanne, während der Dauer des Versicherungsschutzes einen Pannenhilfs- / Abschleppdienst. Die Kosten für die Leistungen des Pannenhilfs- / Abschleppdienstes trägt die versicherte Person.
Wir verweisen ansonsten auf die Versicherungsbedingungen der Allianz. Der Versicherungsschutz kann nur über den Abschluss einer Jahresreiseversicherung erfolgen.

Europäische

Die ERV erbringt durch ihre Notrufzentrale im 24 Stunden-Service Beistandsleistungen und leistet Entschädigung bei


Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen aufgrund Autopanne bzw. Unfall;
Wird das eigene Kraftfahrzeug der versicherten Person unmittelbar vor Antritt einer gebuchten Reise, aufgrund einer Autopanne bzw. eines Unfalls fahr untauglich und kann die versicherte Person die gebuchte Reise deshalb nicht planmäßig antreten, erstattet die ERV der versicherten Person die nachgewiesenen Kosten, für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen bis maximal € 1.000,–.

Zusätzliche Kosten für ein Mietfahrzeug aufgrund Autopanne bzw. Unfall:
Kann die versicherte Person eine gebuchte Reise nicht antreten bzw. fortsetzen, weil das eigene Kraftfahrzeug unmittelbar vor Reiseantritt bzw. während einer gebuchten Reise aufgrund einer Autopanne bzw. eines Unfalls fahr untauglich wird, erstattet die ERV der versicherten Person die zusätzlichen Kosten, für ein Mietfahrzeug bis zu insgesamt € 1.000,–.

Bei nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen aufgrund von Autopanne bzw. Unfall des eigenen Kraftfahrzeugs, legen Sie die Buchungsbestätigung vor, ferner einen Nachweis über die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, einen geeigneten Nachweis über die Autopanne bzw. den Unfall mit Angabe des Zeitpunkts, an welchem der Schaden eingetreten ist und über die Fahruntauglichkeit zum Zeitpunkt des Reiseantritts Diese Nachweise benötigt die ERV zur Bearbeitung des Schadenfalles.
Bei zusätzlichen Kosten für ein Mietfahrzeug aufgrund Autopanne bzw. Unfall, die Buchungsbestätigung über die gebuchte Reise, die Mietfahrzeugrechnung, einen geeigneten Nachweis über die Autopanne bzw. den Unfall mit Angabe des Zeitpunkts, an welchem der Schaden eingetreten ist, und über die Fahruntauglichkeit bei der ERV einzureichen.
Wir verweisen ansonsten auf die Versicherungsbedingungen der Europäischen. Der Versicherungsschutz kann über eine Einmal/Jahresreiseversicherung erfolgen.
Vorsoge ist besser als Nachsicht. Sollen Sie vorwiegend Ihre Urlaubsreisen mit dem Fahrzeug antreten, zur Ferienwohnung, zum Anschlussverkehrsmittel usw. sollten Sie über diesen Versicherungsschutz nachdenken.