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Neuerungen der Versicherungsbedingungen der Würzburger

Freitag, 23.06.2017, 10:53:07

Die Würzburger Versicherung ruht sich nicht aus. Obwohl der Tarif der Reiserücktrittsversicherung bereits der beste auf dem Markt ist (aktueller Vergleich Stiftung Warentest/ Finanztest) hat sie nochmal nachgelegt.

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Jetzt auch unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes gedeckt:

Die Familienplanung hat nicht so geklappt, wie es vorgesehen war bzw. man sich das gewünscht hat, doch die Sehnsucht nach einem Kind ist groß. Sind angehende Adoptiveltern bei einer Adoptionsvermittlungsstelle für ein minderjähriges Kind registriert und der unerwartete Präsenz-Termin für den Vollzug der Adoption tritt ein, dann greift die Versicherung im Falle des Rücktritts und auch bei Reiseabbruch, wenn der Termin in die Reisezeit fällt.

Prüfungswiederholungen an weiteren Schularten mitversichert:

Wer kennt das nicht; für die anstehende Prüfung wurde viel geübt, dennoch hat es am Ende nicht gereicht. Die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen gilt jetzt ausdrücklich auch für Schüler und Studenten an Berufsschulen, Fachoberschulen oder Colleges als Versicherungsgrund.

Zu neuem Job nun auch Ausbildungsplatz als versicherter Grund:

War bisher die Aufnahme eines Ausbildungsplatzes kein Rücktritts- bzw. Abbruchgrund wird jetzt auch geleistet, wenn eine Ausbildung angetreten wird. Bisher waren nur Arbeitssuchende versichert, wenn eine Arbeitslosigkeit vorlag und diese auch beim Arbeitsamt gemeldet war (Der Versicherungsnehmer muss bei Buchung der Reise arbeitslos gemeldet sein und das Arbeitsamt muss der Reise zugestimmt haben).

Weitere Ursachen für Schaden am Eigentum gedeckt:

Können Urlauber aufgrund eines Schadens am Eigentum eine Reise nicht antreten oder müssen diese abbrechen, besteht Versicherungsschutz nun ausdrücklich auch, wenn der Schaden infolge von Explosion, Sturm oder Blitzschlag entstanden ist.

Definition der Risikopersonen vereinfacht:

Mussten bisher alle Mitreisenden eine Reise nicht nur gemeinsam gebucht, sondern auch versichert haben, reicht nun die gemeinsame Buchung aus- für vollen Schutz aus versichertem Grund. Das heißt: Fahren zum Beispiel 2 Freundinnen gemeinsam in den Urlaub und eine Person schließt einen Vertrag bei der Würzburger ab und die andere hat bereits eine Versicherung bei einer anderen Gesellschaft, besteht von der Würzburger aus ein gemeinsames Rücktritts-/Abbruchrecht. Die Freundin sollte sich jedoch das gemeinsame Rücktritts-Abbruchrecht von ihrer Reiserücktritts-/Abbruchversicherung bestätigen lassen. Nicht mehr ganz so neu aber doch immer wieder erwähnenswert ist, dass sich bei der Würzburger auch 2 Familien gegenseitig absichern können (z.B. bei Anmietung eines Ferienhauses). Bisher war bei Onkel, Tanten, Nichten und Neffen nur als versicherter Grund Tod angegeben. Außer Tod gelten für diese Risikopersonen nun auch alle anderen versicherten Gründe.

Anzahl der Personen

Haben mehr als 6 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten andere Regelungen bei den Risikopersonen. Es gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die Personen untereinander. Die Angehörigen bestimmen sich nach Teil A Ziffer 1.3.1der Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittskosten-Versicherung (ABRV 03/2016) . Dies gilt bei Familienprodukten entsprechend für 7 Personen oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder.