Zollbestimmungen
Dienstag, 08.08.2017, 15:00:31
Hier wird unterschieden, ob Sie aus EU-Ländern oder Nicht-EU-Ländern nach Deutschland einreisen.
Wer im EU-Urlaubsland günstig einkauft oder die Gelegenheit hat im Dutyfree einzukaufen sollte auf die Zollbestimmungen achten, damit der günstige Einkauf am Ende nicht doch teurer wird.
Die meisten Reisenden beschränken sich bei den Mitbringseln auf Zigaretten und Spirituosen anstatt irgendwelcher Souvenirs.
Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von Ihnen als Privatperson persönlich befördert werden.
Dabei ist es notwendig, dass die von Ihnen in das deutsche Steuergebiet mitgebrachten Genussmittel bereits in einem EU-Mitgliedsstaat versteuert wurden
und auf üblichem Wege, z.B. in einem Supermarkt, käuflich zu erwerben sind. Die Waren müssen außerdem für Ihren persönlichen Verbrauch bestimmt sein.
Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
Doch wie viel davon darf man eigentlich mitnehmen?
Für die Einreise aus EU-Ländern nach Deutschland gelten folgende Freimengen:
Genussmittel
Unter dem Begriff Genussmittel werden im Verbrauchsteuerrecht die der Verbrauchsteuer unterliegenden und zum Verzehr, beziehungsweise Genuss, bestimmten Waren wie folgt zusammengefasst: Branntwein, branntweinhaltige Erzeugnisse, Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse, Wein, Alkopops, Kaffee, kaffeehaltige Waren, Tabak und Tabakwaren
Tabak
Richtmengen innerhalb der EU
Zigaretten | 800 Stück |
Zigarillos | 400 Stück |
Zigarren | 200 Stück |
Rauchtabak | 1 Kilogramm |
Alkoholische Getränke
Richtmengen innerhalb der EU
Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka) | 10 Liter |
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) | 10 Liter |
Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala) | 20 Liter |
Schaumwein | 60 Liter |
Bier | 110 Liter |
Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren
Richtmengen innerhalb der EU
Kaffee | 10 Kilogramm |
Kaffeehaltige Waren | 10 Kilogramm |
Bargeld und Vermögen
Wer innerhalb der EU mit mehr als 10.000€ Vermögen (dazu zählen unter andere: Bargeld, Schecks, Sparbücher, Aktien, Gold, Diamanten, etc.) verreist, muss dieses Vermögen bei einem Zollbeamten angeben und auch verzollen. Schmuck gehört jedoch nicht dazu. Gibt man diese Werte nicht an, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu einem 7stelligen Betrag bestraft werden kann.
Arzneimittel
Reisende, die im EU-Ausland Arzneimittel erworben haben, dürfen mengenmäßig nicht den persönlichen Bedarf überschreiten. Das betrifft den Bedarf für maximal drei Monate. Ist ein Arzneimittel deutlich günstiger, als in Deutschland, ist besondere Vorsicht geboten. Dabei handelt es ich häufig um Fälschungen. Diese Medikamente dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Ebenso die Stoffe, die im Bereich Doping eingesetzt werden. Weiterhin können in erworbenen Präparaten auch Inhaltsstoffe enthalten sein, die den artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen und somit in Deutschland verboten sind.
Kraftstoffe
Für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
Alle Angaben sind ohne Gewähr.