Kontakt
X
Tel: 05139 - 95 99 2 0
E-Mail: service@secure-travel.de
Rückruf-Service
Benötigen Sie Hilfe?

Leben im Ausland

Wie sieht es mit meiner Krankenversicherung aus?

Dienstag, 12.09.2017, 11:19:29

Zum Studieren oder beruflich ins Ausland. Seine Rente im Süden genießen. Viele Deutsche nutzen diese Möglichkeit und gehen für länger ins Ausland oder wandern aus.

Leben im Ausland


Die EU macht den Umzug leicht

Ein Umzug ins europäische Ausland ist heutzutage nicht mehr so kompliziert durch die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union (EU). Auch im Ausland erhält man im Ruhestand seine Rente. Durch die Sozialversicherungssysteme wird einem eine Behandlung im Krankheitsfall vereinfacht. Sollte man über einen Umzug innerhalb eines EU-Staates nachdenken, bitte einige Punkte bedenken.

Beruflich ins Ausland

Viele Deutsche nutzen heutzutage die Möglichkeiten im Ausland zu arbeiten. Ihre gute Qualifikation, eine andere Lebensart, besseres Gehalt sind die Motivation. Die 1. Gruppe arbeitet im Ausland, hat aber weiterhin den Wohnsitz in Deutschland, die 2. Gruppe hat den Wohnsitz sowie auch den Arbeitsplatz unbefristet ins Ausland verlegt und die 3. Gruppe die befristet den Wohnsitz und Arbeitsplatz ins Ausland verlegen. Von der Auslandsaufenthaltsdauer hängt der Krankenversicherungsschutz in Deutschland ab. Derjenige der befristet von seinem Arbeitgeber ins Ausland geschickt wird, hat weiterhin Versicherungsschutz. Das gilt auch für die familienversicherten Angehörigen. Wer bei einem ausländischen Arbeitsgeber ein Arbeitsverhältnis beginnt, sollte über den neuen Arbeitgeber krankenversichert sein. Dieses ist unabhängig von seinem Wohnsitz. Es wird kein Unterschied gemacht zwischen den Pendlern von zwei Ländern und demjenigen der im Ausland arbeitet und lebt. In dem Land in dem sich der Arbeitgeber befindet, da muss sich der Arbeitnehmer krankenversichern.

Als Rentner ins Ausland

Den Großteil seines Lebens gearbeitet und jetzt den Ruhestand z. B. im Süden genießen?
Keine Sorge…. Weiterhin in Deutschland krankenversichert sind:
Personen (pflichtversicherte Rentner) die innerhalb der EU umziehen, eine deutsche Rente beziehen und an ihrem neuen Alterswohnsitz keine zusätzlichen Einnahmen haben, bleiben weiterhin in Deutschland krankenversichert. Die Beiträge ändern sich durch den Umzug nicht.
Nach dem Recht in dem neuen Wohnstaat, richtet sich in welchem Umfang die ärztlichen Behandlungen, Hilfsmittel und Medikamente Kassenleistungen sind.

Zum Studieren ins Ausland

Entscheidet man sich für ein Studium im Ausland, haben sie folgende Möglichkeiten: Über ein begrenzten Zeitraum ein Gastsemester oder ein komplettes Studium über den gesamten Zeitraum an einer ausländischen Hochschule. Bitte nehmen sie Kontakt auf mit ihrem Krankenversicherer, ob ihr Versicherungsschutz ausreichend ist. Sollten sie weiterhin an ihrer Heimathochschule immatrikuliert sein und über ein Austauschprogramm an einer europäischen Universität studieren, ändert sich ihr Versicherungsschutz nicht. Mit der EHIC (europäischen Krankenversichertenkarte) kann man sich in der EU sowie Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein behandeln lassen. Wenn sie nur bei einer ausländischen Universität eingeschrieben sind, klären sie bitte im Vorfeld mit ihrer Krankenkasse, ob Versicherungsschutz im Ausland besteht.