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Aktuelle Versicherungsbedingungen der Würzburger

Folgende Punkte hat die Würzburger in den Versicherungsbedingungen verbessert

Montag, 27.11.2017, 12:19:26

Der Versicherer ist bekannt, konsequent daran zu arbeiten, seine Leistungen und Produkte zu verbessern und sie verbraucherfreundlicher zu gestalten.

verbesserte Versicherungsbedingungen


Der Begriff "unerwartet schwere Erkrankung" wurde zu Ihren Gunsten verständlicher formuliert. Wir verweisen auf die neuen Versicherungsbedingungen 11/2017.

Eine unerwartet schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus überraschend konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben (z.B. Blinddarmentzündung, Herzinfarkt, Hörsturz oder überraschendes Nierenversagen u.ä.). Die Erkrankung ist schwer, wenn die vor der Stornierung ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht planmäßig durchgeführt werden kann. Unerwartet ist die Erkrankung dann, wenn sie bei Abschluss der Versicherung oder (bei bestehendem Jahresvertrag) bei Buchung der Reise nicht bekannt war.

Versichert ist auch die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung.

Voraussetzung dafür ist, dass in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder (bei bestehendem Jahresvertrag) in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlungen zählen Kontrolluntersuchungen. Eine psychische Erkrankung ist schwer, wenn sie durch ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen wird oder aufgrund dessen eine stationäre Behandlung erforderlich ist. Wird von Ihrem gesetzlichen oder privaten Krankenversicherer eine ambulante Psychotherapie genehmigt, gilt die psychische Erkrankung ebenfalls als schwer.

Der Versicherer erstattet jetzt die kompletten Umbuchungskosten im Falle eines versicherten Rücktrittgrundes (anstatt bisher nur maximal 50,-- €) bis zur Höhe der angefallenen Stornierungskosten.

Ferner werden jetzt die Gebühren zur Erteilung eines Visums bis max. 100,-- € pro versicherter Person erstattet, vorausgesetzt die Gebühren wurden in der Versicherungssumme berücksichtigt und es kann nachgewiesen werden, dass die visaausgebende Stelle das Visum erteilt hat. Versicherungsschutz besteht, sofern die versicherte Reise aus einem versichertem Grund storniert wurde.

Die Änderungen betreffen sowohl die separaten Reiserücktritts - bzw Reiseabbruchversicherungen, als auch die Jahresreisekarte. Bitte beachten Sie, dass der Versicherer die Altersgrenze für die Beitragserhöhung bei der Jahresreisekarte auf 67 Jahre (anstatt 70 Jahre) geändert hat.

Die Prämien und alle Details zu den Änderungen in den aktuellen Bedingungen ändern sich zum 20.11.2017.