Check vor Reisebeginn
Am Anfang steht die Planung einer Reise...
Dienstag, 02.01.2018, 08:45:00
Dann wird das passende Urlaubsziel gefunden. Jetzt soll es bald los gehen. Der Urlaubsbeginn steht kurz bevor. Ein kleiner Reisecheck vor Antritt der Reise ist deshalb sinnvoll.
Impfungen
Was gilt es zu beachten? Welche Vorbereitungen sind noch zu treffen. Sind noch Impfungen erforderlich? Ein Reiseantritt ohne Vorsorge kann gefährlich sein. Wer sicher gehen will, kann gerne die Internetseite des Auswärtigen Amtes aufrufen, oder die ständige Impfkommission beim Robert Koch Institut in Berlin kontaktieren, ferner erteilen verschiedene Tropeninstitute oder auch Apotheker Auskunft.
Es stehen Informationen zum jeweiligen Reiseland online zur Verfügung. Von Billharzoise, einer parasitären Wurmerkrankung bis hin zur Vogelgrippe. Suchen Sie einfach Ihren Arzt auf. Eine Impfberatung kann hier durchgeführt werden. Allerdings sollten Sie mindestens 6-8 Wochen vor Antritt der Reise die Angelegenheit klären. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und informieren Sie sich darüber, welche Kosten für erforderliche Impfungen erstattet werden. Aus Sicht einiger Krankenkassen können vorbeugende Impfungen eine sinnvolle Investition in die Zukunft sein, damit bei späteren Erkrankungen Kosten eingespart werden können.
Eine langfristige Planung ist nicht immer kurzfristig zu realisieren. Bestimmte Immunisierungen können aber auch einen lebenslangen Schutz aufbauen. (z.B. Masern)
- Cholera
- Typhus
- Hepatitis A + B
- Tollwut
- Tetanus
- Diphterie
- Polio
- Japanische Enzephalitis
Im Vorfeld der Reise sollte man sich auch noch darüber informieren, wann und in welchem Umfang eine Malaria-Prophylaxe erforderlich ist. Dennoch sollten Sie einige Grundregeln beachten. Nehmen Sie nur sichere Nahrungsmittel und sicheres Wasser zu sich. Trinkwasser sollten Sie ggf. auch zum Zähne putzen und Geschirr spülen verwenden.
Visum
Ein Visum ist eine – normalerweise in einen Reisepass eingetragene – Bestätigung eines fremden Landes, dass Einreise, Durchreise und Aufenthalt des Passinhabers erlaubt sind. Zwar wird für die meisten Reiseländer kein Visum benötigt, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis bracht man jedoch immer. Sofern ein Visum gefordert wird, kann die Beantragung bei der Botschaft des Urlaubslandes erfolgen. Manchmal ist die Erstellung aber auch am Flughafen oder als Express- Visum oder Online-Visum möglich. In der Praxis ist bei einer Visumsbeantragung zu beachten:
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, teils in mehreren Ausfertigungen,
- ein oder gegebenenfalls mehrere aktuelle Passbilder,
- ein Reisepass, der oft noch für eine gewisse Zeit über die geplante Reise hinaus gültig sein muss,
- eine Einladung oder andere Dokumente, die den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes belegen,
- eine Bestätigung über ein Arbeitsverhältnis und Einkommensnachweis im Heimatland, oder gegebenenfalls eine Studienbestätigung mit bestandenen Prüfungen,
- eine Krankenversicherung, die für die Aufenthaltsdauer und den entsprechenden Zielstaat gültig und von diesem ggf. anerkannt ist,
- ein Nachweis der Zahlung der Konsulatsgebühren von 30 bis zu 300 Euro pro Person. Die Höhe kann von der Art des Visums, von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts, der Zahl der Einreisen und von der gewünschten Bearbeitungsdauer abhängen.
Zwischen der Erteilung eines Visums und der Gestattung der Einreise bei der Grenzkontrolle ist zu beachten:
- In einigen Staaten, wie etwa den USA und Japan, wird das Visum rechtlich nicht als Aufenthaltstitel behandelt, sondern als Urkunde eigener Art, die eine notwendige Voraussetzung dafür darstellt, an der Grenzübergangsstelle erst den eigentlichen Antrag auf Zulassung der Einreise und des Aufenthalts zu stellen. Das Visum selbst berechtigt also nicht zum Aufenthalt. Das Aufenthaltsrecht wird vielmehr erst bei der Einreise gewährt. Diese rechtliche Konstruktion ermöglicht es den Einwanderungsbeamten, die Einreisevoraussetzungen trotz vorhandenen Visums beim Grenzübertritt zu überprüfen und erst nach dieser Prüfung die Einreise zu gestatten.
- In Europa, vor allem im Schengen-Raum, wird das Visum hingegen überwiegend als eine vorab erteilte Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt angesehen. Mit dem Visum sind die Einreise und auch der nachfolgende Aufenthalt zunächst erlaubt. Die tatsächliche Gestattung der Einreise mit einem Visum beinhaltet dann nicht mehr eine selbstständige Entscheidung der Grenzkontrollbeamten über den Aufenthalt. Auch im Schengen-Raum sind aber die Einreisevoraussetzungen beim Grenzübertritt erneut zu prüfen. Daher muss auch bei vorhandenem Visum eine Möglichkeit bestehen, die Einreise zu verhindern. Zu einem ähnlichen Ergebnis wie die US-Konstruktion führen daher Regelungen, wonach der Widerruf von Visa vor der Einreise unter erleichterten Voraussetzungen möglich ist. Folgerichtig behandelt das deutsche Aufenthaltsrecht ein Visum als einen Aufenthaltstitel, der vor der Einreise erteilt wird.
Sicherheit
Eine Klärung Sicherheit im Reiseland, sollte ebenfalls von Ihnen erfolgen. Informieren Sie sich über die Situation vor Ort. Es gibt Apps online die Ihnen helfen, Sicherheitsprobleme im Reiseland zu erkennen und sich darauf einzustellen. Sie liefert relevante Sicherheitswarnungen, Länderinformationen und Nachrichten für den aktuellen Aufenthaltsort eines Reisenden. Ebenfalls sollte an die gesundheitspräventive Vorsorge, sowie die medizinische Versorgung im Reiseland gedacht werden. Ansteckungskrankheiten, vorliegende Krankheiten, die notwendigen Impfungen und Verhaltenshinweise bei medizinischen Notfällen. Auch das Auswärtige Amt hilft Ihnen bei der Bewertung der Sicherheit im Reiseland weiter. Gerade zur Reiserücktritts und Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie die Notfall-Telefonnummern immer bei sich führen. Bedenken Sie insbesondere auch die Zeitverschiebungen, sofern Klärungen für Angelegenheiten erforderlich sind.
Reisekrankenversicherung
Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann besonders wichtig sein. Zwingend notwendig ist diese Versicherung im außereuropäischen Ausland. Aber auch im europäischen Ausland kann die gesetzlich oder private Krankenversicherung Deckungslücken aufweisen, insbesondere wenn es um den Krankenrücktransport zum nächstgelegen Krankenhaus des Heimatortes geht. Die Behandlungskosten im Ausland können sehr hoch sein, da Sie als Privatpatient behandelt werden. Eine fehlenden Auslandsreisekrankenversicherung kann existenzgefährdend sein. Achten Sie auf die Versicherungsbedingungen Ihres bestehenden Vertrags und prüfen Sie ggf die Bedingungen alternativer neuer Auslandsreisekrankenversicherungsverträge. Eine deutliche Verbesserung des Versicherungsschutzes ist nicht ausgeschlossen. Auch kann sich der Beitrag positiver gestalten. Achten Sie beim Rücktransport ins Heimatland auf die Bezeichnung medizinisch, sinnvoll und vertretbar. Oft kann der Patient einfach in der Heimat und in gewohnter Umgebung besser gesund werden. Aber auch ältere Reisenden können ggf. von einem Wechsel in einen neuen Tarif profitieren.Informieren Sie sich über den Deckungsumfang und den Beitrag für eine Auslandsreisekrankenversicherung. Sie werden erstaunt sein, wie günstig dieser Versicherungsschutz sein kann.
Reiserücktrittsversicherung
Möchten Sie die Reisekosten absichern? Damit Sie keine finanziellen Nachteile haben. Der Versicherer leistet Entschädigung bei Nichtantritt der Reise, im berechtigten Schadenfall für die dem Reiseunternehmen oder einem Anderen bzw der versicherten Person, für die nachweislich vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten. Wir verweisen auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen der Versicherer. Die Reiseversicherung kann bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Sollte die Urlaubsreise zeitnah stattfinden, also keine 30 Tage bis zum Urlaubsbeginn vorhanden sein, kann eine Reiserücktrittsversicherung noch innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Buchung der Reise mit sofortigem Versicherungsbeginn abgeschlossen werden. Eine günstige Reiseversicherung kann für private sowie berufliche Reisen abgeschlossen werden. Der Reisezeitraum kann begrenzt sein. Bitte beachten Sie, dass die Versicherungssumme die Reisesumme decken muss. Zur Ermittlung einer passenden Reiseversicherung steht ein Vergleichsrechner zur Verfügung. Hier werden die jeweiligen Angebote aufgelistet. Die Wahl ist frei, ein gewünschtes Angebot direkt online zu buchen.
Reiseabbruchversicherung
Die Reise wurde angetreten, schöne Erlebnisse sind gewünscht, doch dann tritt ein unerwarteter Schadenfall ein. (Tod eines nahen Verwandten, schwerer Unfall, schwere Erkrankung usw.) Der Versicherer leistet, wenn aus einem versicherten Grund die Reise nicht planmäßig beendet werden kann. Eine Erstattung kann für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und für die unmittelbar verursachten Mehrkosten erfolgen. Gemäß den Versicherungsbedingungen kann auch eine Erstattung für die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen erfolgen. Deshalb sollten Sie auf die Reiseabbruchversicherung nicht verzichten. Auch könnte ein längerer Aufenthalt z.B. wegen einer Erkrankung unter den Versicherungsschutz fallen.
Unter Beachtung der o.a. Informationen haben Sie wichtige Schritte in die Wege geleitet, um einen sorgenfreien Urlaub zu verlegen. Wir drücken Ihnen fest die Daumen, dass Sie gesund und munter Ihren Urlaub antreten und beenden können.
Auf diesem Wege wünschen wir Ihnen eine schöne Reise.