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Neues Pauschalreiserecht ab 01.07.2018

Der Trend geht davon ab, eine klassische Pauschalreise zu buchen...

Dienstag, 03.07.2018, 13:36:24

Gerne wird der Wunschurlaub im Internet individuell vereinbart. Erfahrungsgemäß war die Pauschalreise in der Vergangenheit gut abgesichert, die Individualreise leider nicht.



Im Zuge des neuen Pauschalreiserechts wird nun eine neue Reisekategorie eingeführt, die sogenannten verbundenen Reiseleistungen. Sofern ein Reisebüro, oder ein Onlineportal dem Reisenden mindestens zwei von verschiedenen Anbietern angebotene Reiseleistungen für dieselbe Reise vermittelt, oder innerhalb von 24 Stunden eine zweite Reiseleistung der Vermittler zubucht, erhält der Kunde einen gewissen Basisschutz, obwohl es keine Pauschalreise ist.

Die Reisevermittler müssen den Kunden aufklären, ob eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen gebucht wurden. Ferner muss die Insolvenz abgesichert sein, wenn der Reisevermittler Inkasso bevollmächtigt ist, ansonsten besteht eine Haftung wie bei einer Pauschalreise.

Das neue Pauschalreiserecht (§§ 651a-y BGB) tritt am 1. Juli in Kraft und gilt dementsprechend für alle Buchungen, die ab dem ersten Juli vorgenommen werden. Für alle Buchungen, die vor dem 1. Juli vereinbart wurden, gilt das bisherige Reiserecht.

Ferner gilt es zu beachten, dass bei Onlinebuchungen eine neue Regelung eingeführt wurde. Wird eine Reiseleistung online gebucht und der Kunde wird auf eine Seite weiter verlinkt, es folgt dann binnen 24 Stunden eine weitere Reiseleistungsbuchung für dieselbe Reise, dann erfolgt mit dem ersten Anbieter ein Pauschalreisevertrag. Das gilt aber nur, wenn die Zahlungsdaten, die E-Mail und der Name des Kunden weitergeleitet werden.

Noch am Urlaubsort müssen die Reisenden sofort auf bestehende Reisemängel hinweisen. Jetzt wird zusätzlich die Möglichkeit geboten, dem Reisebüro die Mängel anzuzeigen. Verpflichtend ist, die Mängelanzeige unverzüglich dem Reiseveranstalter zu melden.

Jetzt kann der Reisende nach dem Urlaub innerhalb von 2 Jahren seine Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter anmelden. Dieses gilt für Reisen, die ab 1.7.2018 gebucht wurden. Bisher war dieses nur 1 Monat nach vertraglicher Beendigung der Reise möglich.

Sofern Sie nur eine Einzelleistung buchen, dann genießen Sie nicht mehr automatisch den Schutz des Reisevertragsrechtes. Sprechen Sie den Reiseveranstalter an, ob der Schutz trotzdem gewährt werden kann. Achten Sie darauf, dass eine Vereinbarung vertraglich festgehalten werden muss.

Somit sind Tagesreisen mit einer Reisedauer von weniger als 24 Stunden und ohne Übernachtung auch nicht durch das Pauschalreiserecht geschützt. Eine Ausnahme stellt dar, wenn die Tagesreise mehr als 500 Euro kostet.

Leider ist zukünftig mit höheren Preisaufschlägen für bereits gebuchte Reisen zu rechnen. Ab 1. Juli kann der Reisende erst ab einer Preiserhöhung von acht Prozent und mehr kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Bisher konnte der Urlauber vom Reisevertrag zurücktreten, wenn nach Buchung der Reise der Veranstalter den Preis aus festgelegten Gründen aus dem Reiserecht um fünf Prozent oder mehr erhöht hat.