Reiserücktrittsversicherung über die Kreditkarte - was ist zu beachten?!
Donnerstag, 06.09.2018, 09:03:42
Viele Kunden wiegen sich in Sicherheit, weil sie im Besitz einer Kreditkarte sind. Beim „Überfliegen“ der zur Verfügung gestellten Informationen sind sie der Meinung, dass für sie und ihre Familie Versicherungsschutz besteht. Dies ist aber leider nicht immer der Fall und im Schadenfall wird nur zum Teil, mit einer Selbstbeteiligung oder sogar gar nicht geleistet.
Worauf ist zu achten:
- muss die Reise mit der Kreditkarte bezahlt werden, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist
- ist nur der Kreditkarteninhaber versichert oder auch die Ehefrau/Familie
- welche Risikopersonen sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt
- muss vor Reisebuchung die Kreditkarte schon beantragt gewesen sein
- besteht eine Selbstbeteiligung
- ist nur der Reiserücktritt abgesichert oder auch der Abbruch
- ist die über die Kreditkarte vereinbarte Versicherungssumme ausreichend
- wie viele Tage Versicherungsschutz besteht pro Reise
Wichtig ist auch zu wissen, wer der Rückversicherer der Kreditkarte ist und dass einem die Kontaktdaten des Versicherers zur Verfügung gestellt werden, vor allem wenn eine Aus-landsreisekrankenversicherung inkludiert ist. Hier benötigt man dringend die 24-Stunden-Notrufnummer, sollte eine stationäre Aufnahme notwendig sein.
Sollten diese Kriterien von Ihnen überprüft worden sein und Sie merken, dass die angegeben Versicherungssumme über die Kreditkarte für Sie nicht aussreichend ist, kommen Sie bitte auf uns zu. Wir haben mehrere Versicherer auf unserer Seite, die einer Differenzdeckung zur Kreditkarte zustimmen. Wir beraten Sie hier gerne.