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Mehr Schutz für EU-Bürger im Ausland

Donnerstag, 27.09.2018, 13:33:44

EU


EU-Bürgerinnen und Bürger haben ab 1.5.2018 Anspruch auf konsularischen Beistand, in jeder EU-Auslandsvertretung außerhalb der EU. Die Unionsbürger, die in einem Drittland leben oder dorthin reisen, können sich somit im Notfall an Konsulate oder Botschaften anderer EU-Mitgliedsländer wenden, sofern ihr Heimatland nicht in dem Drittland vertreten ist. Es wurde geregelt, wie die Mitgliedsstaaten bei gemeinsamen Notfallplänen zusammenarbeiten sollen, damit im Falle einer Krise oder einer Naturkatastrophe auch nicht vertretene EU-Bürger Schutz erhalten.

Es ist zu bedenken, dass fast sieben Millionen EU-Bürger außerhalb der EU in Ländern oder Gebieten reisen oder leben, in denen ihr eigener Mitgliedstaat keine Botschaft oder kein Konsulat hat. EU-Bürger sollen gleich behandelt werden, sofern Hilfe benötigt wird. Die Rechte der Bürger werden gestärkt und es wird ein starkes Zeichen der europäischen Solidarität gesetzt.

Hilfe und Unterstützung kann in Krisenzeiten erwartet werden. Aber die neuen Richtlinien regeln auch den konsularischen Schutz in häufig anderen Fällen, z.B. bei Verhaftung, bei einer schweren Erkrankung, Opfer einer Straftat oder bei Verlust oder Diebstahl von Reisepässen im Ausland. Überwiegend werden Notfall-Reisedokumente mit konsularischer Unterstützung für nicht vertretene Bürger ausgestellt.

Machen Sie sich im Internet vertraut über die allgemeinen Informationen sowie über das Recht von nicht vertretenen Unionsbürgern auf konsularischen Schutz in Drittstaaten. Die Bedingungen sind identisch wie die der Staatsangehörigen des betreffenden EU-Landes. Hier erhalten Sie Auskunft, ob Ihr Herkunftsland eine Botschaft oder ein Konsulat in einem bestimmten Drittstaat oder Gebiet unterhält. Sofern keine Botschaft und kein Konsulat Ihres Herkunftslandes in dem Staat, in dem Sie sich aufhalten angeboten wird, finden Sie die Kontaktdaten der Botschaften und Konsulate anderer Mitgliedsstaaten, die zuständig sind.