Kontakt
X
Tel: 05139 - 95 99 2 0
E-Mail: service@secure-travel.de
Rückruf-Service
Benötigen Sie Hilfe?

Versicherungsschutz nach dem Brexit

Donnerstag, 06.02.2020, 12:53:44

Brexit Reiseversicherung


Am 1. Februar trat das Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich in Kraft. Der Brexit ist vollzogen. Bis Ende dieses Jahres wird es aber eine Übergangsphase geben. Alle bisherigen Regelungen gelten vorerst uneingeschränkt weiter.

„Für Urlaubsreisen wird sich nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union nichts ändern. Denn der Versicherungsschutz erstreckt sich nach den Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeldversicherung auf Heilbehandlung in Europa“, erklärte der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband).

Auch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gibt für gesetzlich versicherte Urlauber Entwarnung: „In der Übergangsphase finden die bisherigen Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit weiter Anwendung, zum Beispiel für Touristen, entsandte Arbeitnehmer, Rentner und Studierende.“

Hinsichtlich einer Auslandsreise-Krankenversicherung ändere sich für die Kunden „gar nichts, da die marktüblichen Tarife eine weltweite Deckung bieten“, so der Bund der Versicherten e.V. Einschränkungen gebe es lediglich bei einigen Tarifen für Behandlungen, die in den USA und Kanada erbracht würden.